Vermögensaufteilung und Unterhalt

Im Zuge einer Scheidung ist auch die finanzielle Absicherung zentrales Thema, einerseits in Form von wiederkehrenden Zahlungen als Unterhalt, andererseits im Zusammenhang mit der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Vermögen, das bereits vor der Ehe bestand, geschenkt oder geerbt wurde aber auch ein Unternehmen als solches zählen nicht zum aufzuteilenden Vermögen. Im Regelfall ist das der Aufteilung unterliegende Vermögen zwischen den Ehegatten zu teilen, abweichende Vereinbarungen bzw Lösungen sind möglich. Der Verzicht auf einen allfälligen Unterhalt sollte auf Grund der weitreichenden Folgen gut überlegt und nie ohne vorherige Einholung einer Rechtsberatung erfolgen.

Auch der Kindesunterhalt sollte im Vorfeld abgeklärt werden, damit Sie sich über Ihre finanziellen Pflichten im Vorfeld ein Bild machen können. Oftmals ist Elternteilen die Höhe der doch bestehenden finanziellen Pflichten nicht im Detail bewusst; böse Überraschungen können durch kompetente Rechtsberatung vermieden werden.

Bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung und Ihren Ansprüchen bzw Ihren Verpflichtungen beraten wir Sie jederzeit und gerne.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 75 Bewertungen auf ProvenExpert.com