Präsentation des Buches „Online versus stationär: zwei Handelsformen im Spannungsfeld“ von Nina und Thomas Ollinger bei der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer
Nun konnten die Autoren des Buches „Online versus stationär“, die Rechtsanwältin Nina Ollinger und Geschäftsführer sowie Unternehmensberater Thomas Ollinger ihr Werk auch in der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer präsentieren. René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel, der auch eines der Geleitworte für das Werk verfasst hat, betonte einmal mehr die Relevanz des Themas. „Das Spannungsfeld zwischen den Vertriebskanälen, aber auch und vor allem zwischen Herstellern und Händlern, ist gewaltig und auch hoch emotional“, berichtet René Tritscher von seinen Erfahrungen.
Auch die beiden Autoren sind sich – ebenfalls als direkt bzw. indirekt Betroffene – der Relevanz des Themas bewusst; dies war einer der Beweggründe, warum das Buch entstanden ist. In ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich auf den Online-Handel beziehen. Nicht zuletzt die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die meisten Unternehmer neu – und vielen sind die teils massiven Konsequenzen nicht bewusst, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Komponente nach sich ziehen kann.
„Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte derartiger Vertriebsentscheidungen von Produzenten, Handelsunternehmen sowie Franchise-Systemen war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. Ergänzt wird das Buch durch wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen, für die Thomas Ollinger verantwortlich zeichnet.
So freut sich René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKO, darüber, dass „die vorliegende Publikation einen besonders wertvollen Beitrag zu mehr Rechtsklarheit für Hersteller, Groß- und Einzelhändler durch einen detaillierten Überblick über die Rechtslage zum Internet-Vertrieb leistet“.
Das Buch, das im nwv-Verlag herausgegeben wird, ist bereits erhältlich – eine Spezialauflage im Design der Rechtsanwaltskanzlei von Nina Ollinger kann hier direkt bezogen werden.
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger präsentiert ihr Buch zum Thema „Online versus stationär: zwei Handelsformen im Spannungsfeld”
In ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich auf den Online-Handel beziehen. Nicht zuletzt die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die meisten Unternehmer neu – und vielen sind die teils massiven Konsequenzen nicht bewusst, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Komponente nach sich ziehen kann.
Das Buch kann ab sofort direkt in der Rechtsanwaltskanzlei oder hier per Mail im speziellen Kanzlei-Design wie auch direkt auf Amazon bezogen werden.
„Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte derartiger Vertriebsentscheidungen von Produzenten, Handelsunternehmen sowie Franchise-Systemen war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. Ergänzt wird das Buch durch wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen, für die Thomas Ollinger, Unternehmensberater und Sachverständiger (www.ub-ollinger.at) und somit gleichermaßen in der Praxis mit diesem Thema konfrontiert, verantwortlich zeichnet.
Die große Resonanz schon im Vorfeld zeigt die Brisanz des Themas, das in diesem Buch umfassend aufbereitet wird. So freut sich René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKO, darüber, dass „die vorliegende Publikation einen besonders wertvollen Beitrag zu mehr Rechtsklarheit für Hersteller, Groß- und Einzelhändler durch einen detaillierten Überblick über die Rechtslage zum Internet-Vertrieb leistet“.
„Rechtssicherheit und seriöse betriebswirtschaftliche Zahlengerüste werden die Fundamente sein, auf die der Online-Handel in der Zukunft aufbauen kann.” meint Handelsexperte Professor Peter Schnedlitz in seinem Geleitwort.
Wienerwald-Wohlfühlkanzlei lud zu Kanzlei-Fest mit geschichtlichem Vortrag über die „alte Post“ am Purkersdorfer Hauptplatz
Durch den Bezug der Räumlichkeiten der „alten Post“ am Purkersdorfer Hauptplatz 5 durch ihre Rechtsanwaltskanzlei bildete sich bei Kanzlei-Inhaberin und Rechtsanwältin Nina Ollinger der Wunsch, mehr über die Geschichte dieses Juwels in Purkersdorf zu erfahren. So wurde Renate Grimmlinger, Kustodin des Heimatmuseums Gablitz, beauftragt, historische Nachforschungen anzustellen. Die Ergebnisse wurden am 27.5. im Rahmen eines Kanzleifestes als gemeinsamer Vortrag mit dem Purkersdorfer Vizebürgermeister Christian Matzka präsentiert. Über 80 Gäste folgten der Einladung von Nina Ollinger und fanden sich im alten Keller des Gebäudes ein.
Weitere Programmpunkte waren die Segnung der „Wohlfühlkanzlei im Wienerwald“, wie sich die Rechtsanwaltskanzlei von Nina Ollinger bezeichnet, durch den Gablitzer Pfarrer Monsignore Laurent und die Präsentation des neuen Kanzleiauftritts samt Enthüllung des neuen Außenlogos der Kanzlei.
In ihrem Vortrag beschrieb Renate Grimmlinger die bewegte und spannende Geschichte des Hauses, aber auch die nach wie vor vorhandenen Ornamente und Reliefs des Gebäudes. Dabei stellte sie auch den Konnex zur Kanzlei von Nina Ollinger her, zum Beispiel ein Relief, welches Verschwiegenheit darstellt in Zusammenhang mit der Vertraulichkeit, auf die Mandanten von Nina Ollinger zählen können.
Christian Matzka spannte den Rahmen größer und setzte Purkersdorf als Wohlfühlstadt im Wienerwald als Rahmen für die „Alte Post“ und die darin beheimatete Wienerwald Wohlfühlkanzlei.
Auch Nina Ollinger kam zu Wort und erzählte im Gespräch über die großartige Entwicklung ihrer Kanzlei, präsentierte ihr Team und stellte den neuen Kanzleiauftritt vor. Bei Köstlichkeiten von Garten & Gourmet sowie Süßigkeiten von Herwig Gasser unterhielten sich die Gäste noch bis spät in die Nacht. So freute sich Gastgeberin Nina Ollinger wieder über eine gelungene Veranstaltung in ihren Kanzleiräumlichkeiten. Als Abschied erhielt jeder Gast eine Broschüre über die „Alte Post“. Diese ist für Interessierte auch direkt in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger, office@ra-ollinger.at, erhältlich.
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger beim Bürgeranwalt
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger diskutierte am 21.6. beim Bürgeranwalt mit einem Vertreter der Versicherung ihres Mandanten. Thema war der Kampf um die Auszahlung der Unfallrente.
Ein Mandant hatte vor vier Jahren einen schweren Autounfall, seither sitzt er im Rollstuhl und ist arbeitsunfähig. Er kämpft bisher vergeblich um eine monatliche Unfallrente von der Versicherung, bei der er privat unfallversichert war.
Doch für die müsste er eine Invalidität von mindestens 50 Prozent nachweisen können, die Gutachter der Versicherung attestieren aber nur insgesamt 48,5 Prozent Invalidität.
Sehen Sie hier den Beitrag vom Bürgeranwalt auf ORF vom 21.6.2014.