Ein Abend unter Freunden – Jubiläumsfeier der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger
Rechtsanwältin Nina Ollinger ist bereits seit über 5 Jahren mit ihrer Wienerwald-Wohlfühlkanzlei in Purkersdorf, Klosterneuburg und Gablitz tätig. Das Wachstum zu einer mittelständischen Kanzlei mit 3 Standorten war unglaublich, und Nina Ollinger ist insbesondere stolz darauf, mit ihrer Wohlfühlkanzlei eine neue, andere Dimension der Rechtsberatung anzubieten, in der neben der Kompetenz die Beratung auf Augenhöhe und die persönliche Ebene zum Mandanten eine tragende Rolle spielt. Gerade beim umfangreichen Portfolio – neben der allgemeinen Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen weist Nina Ollinger im Franchiserecht und im Pferderecht eine besondere Expertise auf, ist es umso wichtiger, Kompetenz und Vertrauen zu paaren, damit die unterschiedlichen Ansprechpersonen allesamt professionell bedient werden.
Eine derart rasche Entwicklung wäre ohne die Unterstützung von Kooperationspartnern und das Vertrauen der Mandanten, jedenfalls in beiden Fällen ohne eine wechselseitige Wertschätzung in der laufenden Zusammenarbeit nicht möglich und vorstellbar. Umso wichtiger war es Nina Ollinger, bei all jenen “Danke” zu sagen, welche die Rechtsanwältin die letzten über 5 Jahre begleitet, unterstützt, gefördert und mandatiert – ihr einfach ihr Vertrauen geschenkt – haben. Viele davon sind mittlerweile zu Freunden geworden, was Nina Ollinger besonders schätzt und freut.
So wurden am letzten Donnerstag die Kanzleiräumlichkeiten zu Empfangsräumlichkeiten für die zahlreichen Gäste, die der Einladung gefolgt sind, umfunktioniert. Das umfangreiche Programm wurde durch die Eröffnungs- und Dankesworte von Nina Ollinger und eine Begrüßung von Purkersdorfs Bürgermeister Karl Schlögl eingeleitet. Die führende Franchiseberaterin und Ehrenpräsidentin des ÖFV Waltraud Martius hielt eine wundervolle Laudation und eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion diskutierte zum Thema “Unternehmertum in Österreich – quo vadis?”. Das musikalische Highlight war eine Darbietung der beiden Musicalstars Caroline Vasicek-Pfeifer und Boris Pfeifer, die kurzerhand ein 3köpfiges Mädchenensemble mitbrachten und mit einem abwechslungsreichen Potpourri das Publikum verzauberten. Sehen Sie hier einen Rückblick des erinnerungswürdigen Abends:
Neben dem Programm im Veranstaltungskeller der Kanzlei wurde auch – erstmals – der Weinkeller der Kanzlei, in dem zukünftig diskrete und vertrauliche Besprechungen stattfinden werden, präsentiert. Der Empfang sowie das Buffet fanden in den Kanzleiräumlichkeiten statt, wo der Abend auch im entsprechenden Rahmen bei Unterhaltung und Netzwerken ausklang.
Passend zur Veranstaltung wurde die neue Festtags-Broschüre der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger aufgelegt und verteilt, in der viele der Angesprochenen zu Wort kommen und über ihre Erfahrungen mit Nina Ollinger und ihrer Wohlfühlkanzlei berichten. DIe Broschüre kann online über diesen Link durchgeblättert oder in der Kanzlei bestellt werden.
Das Feedback der Gäste war überwältigend, sodass Rechtsanwältin Nina Ollinger zufrieden resümiert: “Eine wunderbare Veranstaltung, in der ich mich, aber auch und vor allem meine Gäste sich sehr wohl fühlten. Schön, wenn ich damit mein Ziel erreicht habe”.
Die komplette Foto-Bibilothek dieses wundervollen Abends finden Sie hier auf Flickr, den Beitrag in den Bezirksblättern hier.
Franchising beim Bürgeranwalt des ORF – mit Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger
Harte Zeiten für das Image des Franchising in Österreich. Schlimm genug, dass hierzulande Franchising nicht den Stellenwert wie in anderen Ländern genießt – es häufen sich die negativen Schlagzeilen in den Medien aufgrund des “negative campaigning” einiger Weniger (siehe auch folgenden Beitrag). Wie das Franchising beim Bürgeranwalt dargestellt wird, war am 16.9. auf ORF zu sehen.
In der Ankündigung berichtet der ORF, dass “einige Franchisenehmer eines Franchise-Systems mit “ihren” Filialen schlechte Erfahrungen gemacht haben.Trotz aller Anstrengungen seien die Geschäfte nicht rentabel zu führen gewesen, behaupten sie und wollen entschädigt werden. Der Franchisegeber entgegnet, dass die Partner schlecht gewirtschaftet hätten.”
Eine spannende Diskussion zeigte letztendlich klar auf, wo die Probleme tatsächlich liegen: Die Rechtsvertreterin des Franchisegebers, Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger, legte dar, dass sämtliche Urteile der anhängigen Verfahren – teils erstinstanzlich – zugunsten des Franchisegebers ausfielen und somit die Rechtslage eindeutig ist.
Dennoch kann die Franchise-Wirtschaft einige Lehren aus dem Fall sowie der Berichterstattung ziehen: Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Themen, insbesondere auch hinsichtlich des Kartellrechts, muss – durch eine professionelle Rechtsvertretung – rechtzeitig und regelmäßig geführt werden, um böse Überraschungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Und: Auf die Wahl der passenden Rechtsvertretung sollte auch entsprechend Augenmerk gelegt werden. Denn neben Erfahrung und Expertise zählen auch andere Faktoren, die sich oft erst im Ernstfall zeigen – und den Unterschied machen, wie man rechtlich, aber auch imagemäßig, repräsentiert ist. DIe Franchise-Werkstatt, die Rechtsanwältin Nina Ollinger gemeinsam mit der führenden Franchiseberaterin Waltraud Martius von SYNCON International Franchise Consultants anbietet, beschäftigt sich neben dem aktuellen Thema DSG-VO auch mit dem Thema Kartellrecht und die richtigen Vorbereitungen auf Hausdurchsuchungen.
Schauen Sie sich den Beitrag beim Bürgeranwalt an und machen Sie sich selbst ein Bild:
Sonderpostamt im Rahmen der Stadterhebungsfeierlichkeiten „50 Jahre Purkersdorf“ in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger
Die Stadterhebungsfeierlichkeiten von 16. bis 18. Juni boten ein reichhaltiges Programm an Aktivitäten. Höhepunkt war zweifelsohne der Festakt am Hauptplatz, dem auch zahlreiche Prominente beiwohnten. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten wurden die Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger in der „alten Post“ zu einem Sonderpostamt umfunktioniert. So konnten die Besucher nicht nur die Briefmarkenausstellung des Briefmarkensammlervereins Wienerwald bewundern, sondern auch die Sondermarke „50 Jahre Stadterhebung Purkersdorf“, mit einem Sonderstempel versehen, erstehen. Auch die Festgäste, allen voran Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, ließen es sich nicht nehmen, gemeinsam mit Purkersdorfs Bürgermeister Karl Schlögl und Vizebürgermeister und Kulturstadtrat Christian Matzka das Sonderpostamt in der alten Post zu besuchen.
So bedankte sich auch Christian Matzka bei seiner Festrede bei Nina Ollinger für das Zurverfügungstellen ihrer Kanzleiräumlichkeiten. Für die Rechtsanwältin eine Selbstverständlichkeit: „Ich bin sehr dankbar, dass meine Wohlfühlkanzlei ihre Heimat im `schönsten Haus am Platz´, wie die alte Post gerne genannt wird, hat. Aufgrund der historischen Bedeutung des Gebäudes ist es für mich selbstverständlich, diese Tradition fortzusetzen und deswegen habe ich nicht gezögert zuzusagen als ich von Christian Matzka und dem Obmann des Briefmarkensammlervereins Franz Schellner gefragt wurde“.
Und die Festgäste, unter diesen auch die Purkersdorfer NR-Abgeordnete und Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker und Eigrabens Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Michael Michalitsch, konnten sich von der liebevollen philatelistischen Aufarbeitung der Geschichte Purkersdorfs persönlich überzeugen und waren sichtlich beeindruckt.
Die Verbundenheit zu der alten Poststation hat die Rechtsanwältin, die neben ihrem Standort in Purkersdorf auch einen in Klosterneuburg betreibt, auch mit der Broschüre „das schönste Haus am Platz“ zum Ausdruck gebracht. Darin hat die Historikern Renate Grimmlinger die bewegte Geschichte des historischen Gebäudes, das schon 1797 eine Poststation beheimatete, dargestellt. Für die passionierte Reiterin Nina Ollinger, die sich unter anderem auch auf Pferderecht spezialisiert hat, eine amüsante Entwicklung der Geschichte, die mit dieser Veranstaltung und Sonderexemplaren der Broschüre, mit Sondermarke und –stempel versehen, ihren vorläufigen Höhepunkt fand.
Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger präsentiert ihr neues Buch zum Thema „Franchisevertrag“
Das Buch, das im nwv-Verlag herausgegeben wird, kann im Design der Rechtsanwaltskanzlei von Nina Ollinger hier bezogen werden – einfach das untenstehende Formular ausfüllen (€ 24,90, zzgl. Porto)!
Wenig überraschend spielt der Franchisevertrag bei jeder Rechtsberatung im Franchisebereich – seitens des Franchisegebers gleichermaßen wie seitens des Franchisenehmers – die entscheidende Rolle, ist dieser doch Dreh- und Angelpunkt der gesamten Beziehung zwischen den beiden Vertragsparteien. So ist Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich in erster Linie auf den Franchisevertrag beziehen.
„Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte des Franchisevertrages war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. So widmet sich das vorliegende Buch den gängigen Franchisevertrags-Klauseln und ist – verständlich formuliert und trotzdem umfassend aufbereitet – ein Ratgeber für den Laien gleichermaßen wie für den Fachmann. Mit Beispielen aus der Judikatur und einem klaren Aufbau – mit Zusammenfassungen sowie Tipps am Ende jedes Kapitels – empfiehlt sich dieses Buch für alle, die sich mit dem Thema Franchising näher auseinander setzen.
Die große Resonanz schon im Vorfeld zeigt die Bedeutsamkeit des Themas „Franchisevertrag“, das in diesem Buch umfassend aufbereitet wird. So freut sich der Präsident des Österreichischen Franchiseverbandes Andreas Haider, Geschäftsführer von Unimarkt, darüber, dass „das Buch eine Unterstützung dabei sein wird, bei beiden Seiten Verständnis für die Regelungen im Vertrag, aber auch für die rechtliche Basis der Zusammenarbeit hervorzurufen“.
Auch Matthias Lehner, Vizepräsident des deutschen Franchiseverbandes und Gründer vom Franchisesystem Bodystreet, freut sich sehr, dass dieses Buch entstanden ist, und die Generalsekretärin des österreichischen Franchiseverbandes Barbara Rolinek ist zuversichtlich, „dass sowohl Franchise-Geber wie auch Franchise-Nehmer in diesem Werk eine fundierte und breite Unterstützung in der erfolgreichen Gestaltung der Basis ihres zukünftigen gemeinsamen Handelns vorfinden werden“.
Pressestimmen:
Bezirksblatt
Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger Referentin beim Franchise Future Camp
Das „Franchise Future Camp“ ist ein neues Informationsangebot für Menschen, die überlegen, sich selbständig zu machen – und das womöglich im Franchising.
Das Franchise Future Camp findet vom 22. – 24.6. satt und ist eine Mischung aus Vorträgen, Anwendungsbeispielen, Coaching und Terminen. Der erste Tag ist den Basics der Selbständigkeit und Franchising gewidmet, der zweite Tag ist für das Coaching-Tool der „Heldenreise“ reserviert. Hier werden die Teilnehmer/innen bei ihrer inneren Reflexion zur beruflichen Veränderung begleitet. Am dritten und letzten Tag finden Expertengespräche mit Franchisenehmern (zB von LernQuadrat) und Franchisegebern wie zB. McDonald´s oder das Futterhaus in kleiner Runde statt. Referenten/innen für die Basics kommen u.a. vom Österreichischen Franchise Verband, der Wirtschaftskammer Wien (Steuerrecht, Sozialversicherung) und Mailboxes Etc. (MBE). Die Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger spricht an diesem Tag über Franchise-Verträge, Mag. Wolfgang Fuchs/SISCON deckt das Thema Businessplan ab.
Veranstaltet wird das Franchise Future Camp von Cox Orange. Carina Felzmann, die Geschäftsführerin von Cox Orange dazu: „Das Future Camp ist für jene Menschen gedacht, die zum einen entdecken wollen, ob die Selbstständigkeit wirklich genug Ziehkraft für sie hat und Franchising ihr Thema ist. Bei dem einen geht es um die innere Bereitschaft, auf eigenen Füßen stehen zu wollen beim anderen ob das Vertriebssystem des Franchisings zu dem Menschen passt. Denn das ist die Voraussetzung für den persönlichen Erfolg auf diesem Weg.“
Mehr Informationen finden Sie in diesem Folder und auf der Homepage von Cox Orange bzw. in diesem Pressebericht.
Online-Privatverkauf von Pferden ist verboten, wurde nun präzisiert
Kürzlich hat der Nationalrat eine Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Unter anderem wurde auch die Bestimmung zum Verkaufsverbot von Tieren novelliert.
Die Bestimmung war bisher auf Grund des verwendeten Wortes „feilbieten“ unklar, der Verkauf im Internet wurde als „im Graubereich befindlich“ bezeichnet. Nunmehr ist klargestellt: Verboten ist (auch) der Privatverkauf von Tieren über Internetplattformen. Konkret: „das öffentliche Feilbieten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren“ (§ 8a Tierschutzgesetz) war schon bisher einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Unklar war allerdings, ob davon der Verkauf von Tieren im Internet umfasst war, dies wurde mit der Novelle nun klargestellt: „Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet“. Vorbehalten ist der öffentliche Verkauf, wie bisher, gewerblichen Betrieben und gemeldeten Züchtern, auch Vereine können die Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes erfüllen. Allerdings haben Private ab sofort das Nachsehen, diese dürfen nun definitiv keinen Verkauf im Internet mehr vornehmen.
Doch neu eingeführt wurden auch Ausnahmen, wobei eine Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft betrifft. Die zweite Ausnahme wird wohl noch einiges an Diskussion und Problemen aufwerfen: die Suche von Interessenten für „einzelne, individuell bestimmte Tiere, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen“. Laut Regierungsvorlage sollen davon Fälle umfasst sein, wo älteren oder kranken Personen eine Tierhaltung nicht mehr zugemutet werden kann, des Weiteren soll diese Ausnahme der Entlastung von Tierheimen dienen. Die Vermittlung von diesen einzelnen Tieren wird an ein Mindestalter der Tiere geknüpft, „um den – vor allem im Internet stattfindenden – illegalen Tierhandel effektiv unterbinden zu können“; dieses Mindestalter wird durch die bereits ausgebildeten Eckzähne festzustellen sein.
Das Internet wird definitiv sehr oft zum Nachteil von Mensch und Tier verwendet; es ist jedoch nicht nur Fluch sondern wie immer auch Segen. Der Privatverkauf wird nun erschwert, da offensichtlich ein anderes Eindämmen illegalen Tierhandels durch den Gesetzgeber nicht gesehen wurde. Die Entwicklung wird sich wohl vermehrt (wieder) Richtung Händler verschieben, die von dieser Klarstellung wohl entsprechend profitieren werden.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger erweitert ihren Purkersdorfer Standort
Ein halbes Jahr nach der Eröffnung des neuen Standortes am Klosterneuburger Rathausplatz erweitert Rechtsanwältin Nina Ollinger ihren Standort in Purkersdorf. „Ich bin stolz, mit dieser Kanzlei-Erweiterung nun meine Kanzlei in der kompletten ‚alten Post‘ am Hauptplatz zu betreiben“, so die Kanzleiinhaberin.
Somit stehen dem Kanzlei-Team, aber natürlich auch und vor allem den zahlreichen Mandanten nun 250m2 Büroräumlichkeiten mit zwei Besprechungsräumen in den historischen Gemäuern zur Verfügung, zusätzlich ein Veranstaltungskeller und bald ein Weinkeller, der für vertrauliche Besprechungen und bei besonderen Anlässen genutzt wird.
Das alles in dem Gebäude, welches gerne als „das schönste Haus am Platz“ bezeichnet wird (für Interessierte gibt es eine Broschüre über den historischen Standort). Auch der Bezug zu einem der Spezialgebiete der Rechtsanwältin, dem Pferderecht, findet sich in der alten Pferdepoststation wieder.
Neben dem nun erweiterten Kanzlei-Standort Purkersdorf bietet die Wienerwald-Wohlfühl-Kanzlei im ebenfalls historischen „Brucknerhaus“ am Klosterneuburger Rathausplatz sowie im Waldbüro in Gablitz ihre Rechts-Services an.