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das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger klärt auf

Aktuelles, Rechtsnews | 04.05.2023

das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger klärt auf

Das österreichische „Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HSchG) ist am 27.2.2023 in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht, die bereits bis Ende 2021 umgesetzt hätte werden sollen.

Worum geht es dabei konkret? Wie schon der sperrige Name des Bundesgesetzes verrät, werden Unternehmen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten, damit Hinweisgeber vertraulich an diese Verstöße bzw. Verdachtsmomente dieser melden können.

Das HSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben durch Einrichtung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten treten wesentliche Teile des Gesetzes mit einer Schonfrist erst zum 17.12.2023, in Kraft. Österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 250 Mitarbeitenden haben bis zum 25. August 2023 Zeit, interne Meldekanäle einzurichten. Es gilt zudem eine sechs-monatige Übergangsfrist für die Einrichtung interner sowie externer Stellen ab Inkrafttreten.

Das HSchG legt u.a. fest, wer als Hinweisgeber gilt und wie er geschützt ist, welche Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten und zu betreiben haben, wie interne und externe Meldekanäle ausgestaltet zu sein haben und wie mit Hinweisen umzugehen ist. Bei Implementierung des Meldeverfahrens sind die Vorschriften der DSGVO einzuhalten. Die Identität von Hinweisgebern ist durch die internen und externen Stellen zu schützen.

Wie schon bei der DSGVO wird auch in diesem Gesetz mit strengen Sanktionen gearbeitet: Unternehmen wie auch Individualpersonen, die Personen an der Hinweisgebung hindern, Vergeltungsmaßnahmen setzen bzw. Bestimmungen zum Schutze der Vertraulichkeit verletzen, müssen neben Schadenersatzansprüchen auch mit Verwaltungsstrafen rechen.

Aufgrund der konkreten rechtlichen Gestaltung gibt es – wieder einmal – einige Fallstricke zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, sich schon aufgrund einer mangelhaften Umsetzung strafbar zu machen. Eine sowohl rechtliche wie auch datenschutzbezogene Beratung und im Idealfall eine Begleitung oder Organisation durch externe Experten ist deshalb empfehlenswert.

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