Vertriebsrecht
Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen und dient der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (=Handelsvertreterrecht) oder Makler oder auch zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer (=Franchiserecht), zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler.
Das Vertriebsrecht ist nicht zusammenhängend geregelt. Auch gesetzliche Bestimmungen, die das „Dürfen“ im Bereich der Absatzmittlung oder -organisation regeln, gehören zum Vertriebsrecht. Dies trifft unter anderem auf bestimmte Normen vom Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Datenschutzrecht zu. Schließlich stellt auch das europäische Recht eine bedeutende Rechtsquelle des Vertriebsrechts dar.
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