Beratung von Franchisegebern

Grundsätzlich unterstützt der Franchisegeber den Franchisepartner in sämtlichen Bereichen, um den Erfolg des Partners und damit auch den des Systems fortwährend zu sichern. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Franchisegeber in der Regel am Ende der Systemaufbauphase zu folgenden Leistungen, die die Attraktivität des Franchisepartners am Markt erhöhen und seine Unternehmensführung erleichtern.

Diese Aufgaben stellen eine laufende Verpflichtung des Franchisegebers dar, um kontinuierlich erfolgreich am Markt bestehen zu können. Daran erkennt man, dass die wirtschaftliche, aber auch rechtliche Verantwortung für den Franchisegeber herausfordernd sein kann – insbesondere, wenn man nicht umfassend beraten ist. Dreh- und Angelpunkt ist sicherlich der Franchisevertrag, in dem sämtliche Verpflichtungen des Franchisegebers, aber natürlich auch des Franchisenehmers geregelt werden. Je klarer, umfassender und individueller dieser Vertrag ausgestaltet ist, desto breiter ist die Basis für eine erfolgreiche Entwicklung des Systems, aber natürlich auch für eine erfolgreiche Partnerschaft mit den Franchisenehmern.

Neben der Gestaltung, Anpassung und Entwicklung des Franchisevertrages bietet Ihnen die Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Ollinger als eine der wenigen auf Franchise-Recht spezialisierte Rechtsanwalts-Kanzleien Österreichs und Mitglied des österreichischen Franchiseverbandes nicht nur umfassende Beratung in der Entwicklung des Franchise-Systems wie auch Expansion des Systems nach Österreich, sondern auch ein breites Netzwerk an Franchise-Spezialisten.

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