Prüfung von Ansprüchen nach erfolgtem Kauf
Problenme beim Kauf bzw. Verkauf von “gebrauchten Sachen” gibt es immer und überall. Da ein Pferd, selbst ein Fohlen, keine im klassischen Sinn “neue Sache” sein kann und kein Produkt “von der Stange” ist, sind schon naturgemäß diverse Probleme bei der juristischen Einordnung des Pferdekaufs vorprogrammiert.
Es hängt vom Verkäufer und vom Käufer ab, ob gesundheitliche Mängel oder Verhaltensunauffälligkeiten eines Pferdes nach einem Verkauf oder Kauf zu einem Problem werden oder aber beide Vertragsteile zufrieden sind. Man kann nur empfehlen, schriftliche Kaufverträge abzuschließen, in denen die Ist-Situation und die gegenseitigen Vorstellungen so genau wie möglich abgebildet sind. Das erleichtert nicht nur den Beweis im Nachhinein, sondern auch den Abgleich der Vorstellungen von Verkäufer und Käufer. Empfehlenswert an dieser Stelle ist das Buch Pferde(ver)kauf, welches sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt.
Hat ein Pferd einmal den Besitzer gewechselt und ist dieser – aus welchem Grund auch immer – unzufrieden, verliert meistens das Pferd. Schon allein deshalb ist eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung schon allein im Sinne des Pferdes zu vermeiden. Dies gelingt jedoch nicht immer, und die Hereinnahme eine Rechtsanwaltes wenn nicht unabdingbar dann jedenfalls höchst empfehlenswert. Nina Ollinger kann in diesem Zusammenhang auf jahrelange extensive Erfahrung mit der Prfüung und Durchsetzung von Ansprüchen des Käufers sowohl gegenüber österreichischen wie auch ausländischen Verkäufern verweisen.