Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

T 02231 / 22365
F 01 / 342 42 300 300
E office@ra-ollinger.at

COVID Pferderechts-Info: Welche Maßnahmen muss ich als Einstellbetrieb wirklich setzen?

Aktuelles, COVID Coronavirus News | 31.03.2020

COVID Pferderechts-Info: Welche Maßnahmen muss ich als Einstellbetrieb wirklich setzen?

Einstellbetriebe versuchen derzeit, den besten Weg zwischen dem Schutz der eigenen Familie und des Personals um letztlich auch Versorgungssicherheit der Pferde sicherzustellen, und den Ansprüchen der Einsteller gerecht zu werden.

Die oberste Priorität dabei ist die Sicherstellung, dass sich das Coronavirus nicht im eigenen Stall verbreitet. Aus den Verordnungen, die uns seit 15.3.2020 beschäftigen, lassen sich nur in direkt Handlungsempfehlungen ableiten.

Die wichtigsten davon:

  • Kontakte minimieren, wobei die Wahl der Mittel individuell und in Abstimmung mit den Einstellern getroffen werden sollte
  • Korridorregelungen
  • zeitliche Begrenzung je Einsteller
  • örtliche Begrenzungen
  • Anzahl der gleichzeitig anwesenden Einsteller festlegen
  • Begegnungen minimieren
  • Stüberl etc sperren
  • Desinfektion, Einweghandschuhe etc
  • Stallordnung erstellen und diese am Hof aushängen

Relevant ist, sinnvolle Maßnahmen zu setzen, um Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen drastisch zu reduzieren und Kontakte möglichst zu vermeiden. Mehr Informationen hier.

Wie immer der Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 79 Bewertungen auf ProvenExpert.com