Verfassen von Einstellvereinbarungen und Mitreitvereinbarungen
Nach dem Pferdekauf – oder besser schon vorher – steht unweigerlich die Entscheidung an: Wie und wo soll mein Pferd wohnen? Verfügt man nicht über einen eigenen Stall, ergibt sich zwangsläufig das Erfordernis der Einstellung des Pferdes in einem fremden Reitbetrieb. Die dabei entstehende rechtliche Verbindung zwischen dem Pferdebesitzer und dem Reitstallbetreiber wird allgemein als Einstellvertrag bezeichnet.
Der Einstellvertrag ist kein im Gesetz gesondert geregelter Vertragstyp, sondern setzt sich insbesondere aus Elementen des Miet- und des Verwahrungsvertrages zusammen. Für das Zustandekommen des Einstellvertrages ist die Schriftform nicht erforderlich – er kann daher sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.
Dennoch empfiehlt sich der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung für beide Seiten, um im Falle der Vertragsauflösung auf eine geregelte Basis zurück greifen und so unnötige Diskussionen vermeiden zu können.