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Mitreiten? Besser nur mit Vertrag! Die neue Folge von “Auf Trab” mit Pferde-Rechtsanwältin Nina Ollinger

Mitreiten? Besser nur mit Vertrag! Die neue Folge von “Auf Trab” mit Pferde-Rechtsanwältin Nina Ollinger

Selbst wenn die Chemie zwischen Pferdebesitzer und Mitreiter gut passt und selbst wenn man von der Mitreiter kein Geld verlangt sollte man unbedingt einem Mitreitvertrag aufsetzen, rät die auf Pferderecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger.

So haben beide Seiten eine genaue Vorstellung, was sich der andere vom Mitreitverhältnis erwartet. Der Vertrag sollte etwa beinhalten, welche Reitweisen, Reitlehrer, ob Bodenarbeit oder auch Mithilfe bei der Stallarbeit gewünscht wird oder nicht. Ob auch Ausreiten erlaubt ist, wie viele Stunden, wann, geritten werden dürfen, ob die Mitreiter bei Verhinderung auch eine Vertretung schicken muss, bis hin zu, ob die Mitreiter mit dem Pferd auf Kursen und Turnieren gehen darf. Festhalten würde die Juristin auch, dass die Mitreiter*in ohne Zustimmung der Eigentümer keinem anderen mitreiten lassen darf. Auch würde Nina Ollinger dezidiert nochmals auf die Stall- bzw. Hallenordnung des Einstellbetriebes hinweisen und unbedingt den Einstellbetrieb zuvor informieren, dass man eine Mitreiter sucht.

Mitreit-Vereinbarungen, die man individuell anpassen kann sind auf der Homepage von Nina Ollinger zu erwerben: https://pferde-rechtsanwalt.at/

Bei Mitreitern unter 18 Jahren, die nicht voll geschäftsfähig sind, sollte man unbedingt die Eltern mit in die Vertragspflicht nehmen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob das Kind oder der Jugendliche den Reiterpass oder die Reiternadel hat oder nicht. Man sollte unbedingt einem professionellen Reitlehrer beurteilen lassen, ob Pferd und Mitreiter vom Können her kompatibel sind.

Mehr zu den Rechten und Pflichten von Pferdbesitzern und Mitreiter*innen sowie über Haftungsfragen erfahrt ihr in dieser AUF TRAB- Podcastfolge:

Pferderechtsanwältin Nina Ollinger wieder Vortragende des diesjährigen Lehrgangs des Instituts für Tiermassage

Nina Ollinger ist neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin gefragte Vortragende. Seit langem darf sie im Rahmen des Lehrgangs des ITM Institut für Tiermassage zum Thema „Rechtliches zur Tiermassage“ referieren.

Letztes Wochenende war es wieder einmal so weit. Wie immer eine nette Gruppe und ein angenehmes Umfeld zum Diskutieren

 

Grundlagen der Tiermassage für Pferdebesitzer – Kurs für Mandanten der Pferderechtsanwältin Nina Ollinger

Im neuen, glanzvollen Reitstall von Melanie Reidinger hat Yasmine Dörflinger, ITM Institut für Tiermassage, die Grundlagen der Tiermassage für Pferdebesitzer erklärt.

Das Gelernte wurde gleich bei den geduldigen Vierbeinern angewandt, inklusive Dehnübungen, Leckerlidehnung, Körperband, Wirbelsäulenwackeln, Harkengriff, Rollen, und vieles mehr. 2 intensive Tage, an denen viel ausprobiert und gelernt wurde.

 

Vortrag von Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger an der VetMedUni Wien

Eine der bereits traditionellen Vortragstätigkeiten von Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger bringt diese alljährlich an die Veterinärmedizinische Universität Wien. Auch heuer lauschten wieder viele angehende Tierärzte dem Vortrag, der diesmal das Thema “Rechtliche Aspekte der Ankaufsuntersuchung – praxisnah dargestellt anhand von Fallbeispielen” behandelt hat. “Heuer hat es besonders viel Spaß gemacht, da viele Fragen gestellt und auch intensiv diskutiert wurde”, war Nina Ollinger sehr erfreut über die große Beteiligung der Studenten.

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