Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

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Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger zum Thema “der strauchelnde Franchisenehmer”

Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger zum Thema “der strauchelnde Franchisenehmer”

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger in Purkersdorf diskutierten Vertreter namhafter Franchise-Systeme zum Thema „der strauchelnde Franchisenehmer“.

Veranstaltung mit aktuellen und Franchise-relevanten Themen

Die regelmäßig stattfindende Franchise-Soirée in Purkersdorfs alter Post hat sich bereits zu einem Fixpunkt für die Franchise-Szene entwickelt. Heuer stand, nicht zuletzt aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Bewältigung von Unternehmenskrisen im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten von Franchisenehmern im Vordergrund.

„Der strauchelnde Franchisenehmer” mit Vertretern renommierter Franchise-Systeme

Nach einer rechtlichen und wirtschaftlichen Darstellung des Themas durch Rechtsanwältin Nina Ollinger und Unternehmensberater Thomas Ollinger gab es eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion. So teilten die Franchise-Managerin von Anker Dzana Saric, der Geschäftsführer von Küche & Co Austria Michael Stangl, der Gründer von `s Fachl Christian Hammer und TAB Austria-Chef Christian Köhler ihre Erfahrungen mit Franchisenehmern, die in Schwierigkeiten gerieten. Im Mittelpunkt des sehr offen geführten Austausches stand, wie die Franchise-Systeme mit diesen Herausforderungen umgegangen sind und welche Erfahrungen gesammelt wurden.

Bevor es zum geselligen Teil des Abends kam, wurde noch ein gemeinsamer Ausblick in die Zukunft gewagt. So klang der Abend letztendlich auch aus – mit Fachgesprächen und dem regen Austausch in den Räumlichkeiten der historischen „Alten Post“ in Purkersdorf bei Wien.

So wurde jedenfalls noch viel diskutiert und ausgetauscht – Informationen wie auch Visitenkarten. Und alle waren sich einig in ihrer Vorfreude auf ein Zusammentreffen bei der nächsten Franchise-Soirée. Eine Bildergalerie finden Interessierte hier, zum Video über die Franchise Soirée kommen Sie hier.

Neuer Online-Lehrgang für Franchise-Unternehmer: „Franchiserecht in der D-A-CH-Region“

Nach dem Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ sowie dem Online-Lehrgang „der Franchise-Vertrag“ startet nun der dritte Lehrgang im Rahmen der Online-Akademie

Seit 2020 gibt es die beiden Online-Lehrgänge schon und erfreuen sich gerade bei Franchise-Gründern, aber auch bei neuen Franchise-Unternehmern und -Managern großer Beliebtheit. Letztes Jahr wurde dem Kundenwunsch nach rechtlicher Abdeckung des deutschen Raumes entsprochen und der „Franchise Manager“ mit zehn Einheiten über das deutsche Franchiserecht erweitert. Dafür konnte die deutsche Franchise-Expertin Ruth Dünisch gewonnen werden.

Heuer folgte die weitere Erweiterung über das Franchiserecht in der Schweiz, für das sich die Schweizer Rechtsanwältin Melanie Käser, die ebenfalls auf Franchising spezialisiert ist, verantwortlich zeichnet. Mittlerweile ist der Zertifikatslehrgang auf knapp 90 Einheiten gewachsen und bietet mehr als zwanzig Stunden Videomaterial.

Gleichzeitig wurde ein weiterer Lehrgang kreiert, der sich auf das Franchiserecht in den drei Ländern der D-A-CH-Region konzentriert. „Die Anforderungen bereits etablierter Franchise-Unternehmen sind bisweilen anders gelagert und gehen in Richtung einer Fokussierung auf Franchiserechts-Themen mit gleichzeitiger Darstellung der rechtlichen Unterschiede im deutschsprachigen Raum“, erklärt die österreichische Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger. Und ergänzt: „Mit diesem Lehrgang schließen wir eine Lücke im Ausbildungsprogramm für Franchise-Unternehmer unserer Online-Akademie“.

Der Lehrgang „Franchiserecht in der D-A-CH-Region“, in dem drei Rechtsanwältinnen in knapp 30 Einheiten das Franchiserecht in den deutschsprachigen Ländern fundiert, praxisnah und für Nicht-Juristen gut verständlich aufbereiten, ist ab sofort in der Online-Akademie unter www.die-akademie.cc buchbar.

Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger präsentiert ihr neues Online-Vertragsservice für die Pferdewelt

Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger hat ein neues Online-Service für alle, die mit Pferden zu tun haben, ins Leben gerufen. Das sofort erhältliche, individuell anpassbare Vertragsmuster und die rasche, leicht gemachte Wissensaneignung zur bestmöglichen Nutzung des Musters stehen im Vordergrund.

Oft wird das Vertragsmuster schnell benötigt und manchmal muss dieses Vertragsmuster auch zu einem leistbaren Preis sein. Ein Spagat zwischen professionell und üblicherweise individuell angebotener Leistung und dem Bedürfnis der Kunden – der ist nun mit dem Online-Vertragsservice Pferd geglückt. Angeboten wird nicht nur per se ein Vertragsmuster, sondern viel Wissen rundherum. Die Entscheidung kann getroffen werden zwischen einem reinen Vertragsmuster und einem ganzen Informationspaket (für Reitlehrer, Einsteller, Pferde(verkäufer), etc).

Zum Muster gibt es Informationsvideos und eine schriftliche Information mit Hinweisen, Tipps und Erläuterungen. Die Informationspakete bilden das gesamte Pferde-Leistungsspektrum (neben der individuellen Beratung und Betreuung) von Dr. Nina Ollinger ab: umfangreiche Informationsvideos (entnommen aus dem Online-Lehrgang von Nina Ollinger „Die Rechts-Galoppade“), PowerPoint Präsentationen zu den Videos, Vertragsmuster, Zusatzmaterial und im Regelfall eines der Bücher der Pferderechtsanwältin (Haftungsfalle Pferd, Sonderedition Haftungsfalle Pferd oder Pferdekauf) runden das jeweilige Informationspaket abgestimmt für die jeweilige Zielgruppe ab.

All das ist ganz bequem online zu bestellen; sämtliche Services können sofort in Anspruch genommen werden. Rundet ein Buch das Paket ab, wird dieses im Regelfall am nächsten Werktag per Post versandt.
„Wichtig ist mir die individuelle Betreuung; ich verstehe aber auch das Bedürfnis der Pferdewelt nach raschen und einfach zu handhabenden Vertragsmustern, insbesondere für Beistellpferd Vereinbarungen und Schutzverträge wird oftmals auch die Investition für eine individuelle Beratung und Vertragserstellung gegen den finanziellen Aufwand aufgewogen. Dem möchte ich begegnen. Die individuelle zusätzliche Beratung ist selbstverständlich immer möglich.“ meint Nina Ollinger.

Das Service ist insbesondere auch für die Teilnehmer der Seminare, Vorträge und Workshops von Nina Ollinger von Interesse, die sich bei ihr meist im Anschluss nach Zusatzinformationen, weiterem Material und Vertragsmustern erkundigen. Egal ob Einstellbetrieb, Pferdebesitzer, Pferdekäufer/Pferdeverkäufer; das Online-Vertragsservice Pferd hält für sämtliche Fragestellungen Informationsmaterial und Unterlagen bereit. Nina Ollinger freut sich diesbezüglich ganz besonders auf das Feedback all jener, die aus dem Online-Vertragsservice Pferd und/oder den damit einhergehenden Infopaketen wählen.

Mehr dazu im Online-Vertragsservice Pferd oder auf der Pferde-Rechtsanwalts-Homepage.

Franchise Soirée der Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Ollinger einschlagender Erfolg

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger sprach das Franchise-System `s Fachl über seine Erfahrungen bei der Expansion und ihren Hürden.

Alljährlich findet sie statt, die Franchise-Veranstaltung im historischen Keller der Kanzlei von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger. Doch noch nie war die Anteilnahme so groß, noch nie konnte man den gemeinschaftlichen, partnerschaftlichen Spirit der Franchise Community so spüren wie am Abend des 11. Juni 2021.

Lag es daran, dass die beiden Gründer des erfolgreichen Franchise-Systems `s Fachl, Christian Hammer und Markus Bauer, nicht nur prägnant und humorvoll über ihre Erfahrungen erzählten und offen die überwältigende Anzahl an Fragen beantwortete? Oder war das erste physische Zusammentreffen von und der erste Austausch unter den Franchise-Playern die Ursache? Die Fragen blieben unbeantwortet – was blieb, war ein inspirierender Abend, den alle Teilnehmer wirklich genossen.

Inhaltlich bot der Abend jedenfalls ein Feuerwerk an Inspiration und Information. Letztendlich wurde über alles diskutiert: Die länderspezifischen Hürden und Eigenheiten bei der Auslandsexpansion, das Franchise-Paket, der Zugang zur Geschwindigkeit bei der Expansion und natürlich die Herangehensweise bei der Suche nach Franchise-Partnern. Vor allem die Offenheit, mit der die vielen Fragen beantwortet wurden, beeindruckte die Teilnehmer.

„Noch nie war der Austausch so intensiv, noch nie war der Mix von Vertretern arrivierter Franchise-Systeme und Franchise-Gründern so spannend wie dieses Mal. Ich war wirklich überwältigt und bin sehr dankbar, dass sich Christian und Markus so engagiert haben“, so Nina Ollinger. Thomas Ollinger, auf Franchise spezialisierter Unternehmensberater, ergänzt: „Die Offenheit und der Diskurs auf Augenhöhe ist einzigartig und spendet Kraft – für das Bestreben, das alle Teilnehmer eint: Zu lernen und sich weiter zu entwickeln, um das Ziel, sein System weiter zum Erfolg zu führen, zu erreichen.“

Das ist auch die Intention des an diesem Abend exklusiv präsentierten, neuen Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ von Nina und Thomas Ollinger, die gemeinsam das FRANCHISE Atelier betreiben – nämlich Franchise-Gründer und Franchise-Manager mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Basics vertraut zu machen.

So wurde jedenfalls nach dem Vortrag noch viel diskutiert und ausgetauscht – Informationen wie auch Visitenkarten. Und alle waren sich einig in ihrer Vorfreude auf ein Zusammentreffen bei der nächsten Franchise-Soirée.

Das FRANCHISE Atelier – der One-Stop-Shop für Franchise-Grüner und Franchise-Systeme

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger schließt gemeinsam mit Unternehmensberater Thomas Ollinger endlich die Lücke eines allumfassenden Beratungs- und Schulungs-Angebots für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme.

Franchising ist eine Vertriebsform, die zwar auch bei uns immer populärer wird, die aber auch sehr speziell und komplex ist. Gerade für Franchise-Gründer ist es deshalb unbedingt ratsam, sich rasch Franchise-relevantes Wissen anzueignen. „Spätestens beim ersten Franchise-Nehmer gilt es, nicht nur einen professionellen Eindruck zu hinterlassen, sondern sich auch den möglichen Fallstricken bewusst zu sein und auch für den Fall des Falles vorzusorgen“, berichtet eine, die’s wissen muss: Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger berät nun seit 15 Jahren Franchise-Systeme. Seit einigen Jahren wird bei Franchise-Projekten mit Unternehmensberater Thomas Ollinger, der als Geschäftsführer selbst jahrelange Franchise-Erfahrung mitbringt, zusammengearbeitet.

Mit dem FRANCHSIE Atelier wollen die beiden nun ihre vielseitigen Tätigkeiten in der und für die Franchise Branche unter einem Dach bündeln. Neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung, speziell Franchise-Verträge und Franchise-Handbücher, findet sich dort der Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“. Dies ist eine Lernplattform, die ideal für den Einstieg ins Franchising – sei es für Gründer, sei es für Franchise Manager – geeignet ist.

Die Botschaft des FRANCHISE Ateliers findet sich im Claim wieder: „Individuell, umfassend, kreativ – und professionell“. Somit werden die Vorzüge, die bereits jetzt viele Franchise-Systeme zu schätzen wissen, nun auch als Marke nach außen getragen. Warum aber nicht früher? „Die Überlegung war schon länger da; der letzte Kick kam vom Präsidenten des Österreichischen Franchise Verbandes“ erzählt Thomas Ollinger mit einem Schmunzeln. „Er meinte, dass es gerade im Beratungsbereich zu wenig Alternativen gibt – das war für mich die Bestätigung unserer Überlegungen“.

Somit gibt es nunmehr erstmalig im deutschsprachigen Raum einen Beratungs-One-Stop-Shop für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme. „Mit individuellen, umfassenden, kreativen und professionellen – modular aufgebauten – Lösungen für unsere Kunden aus der Franchise-Branche – alles aus einer Hand“, freut sich Nina Ollinger.

Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger präsentierte das Franchise-System Küche&Co seine Erfahrungen und Erfolge im Bereich der Digitalisierung

Die jährlich stattfindenden Franchise-Veranstaltungen haben sich bereits zu einem Fixpunkt für die Franchise-Szene entwickelt, und so eröffnete Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger nicht ohne Stolz die einzige Präsenz-Veranstaltung des heurigen Jahres der Franchise-Community. Und mit einem Augenzwinkern, ist doch gerade diesmal das Thema „digitale Transformation“ und das erfolgreiche Küchen-Franchisesystem Küche & Co präsentiert – mit dem virtual reality concept an vorderster Front – seinen Zugang und seine Entwicklung in diesem Bereich.

Dessen Geschäftsführer Michael Stangl beschrieb nicht nur ausführlich und praxisnah die Erfolge, aber auch Herausforderungen in der Implementierung, sondern auch, wie Kunden, vor allem aber auch Franchise-Partner für dieses Thema gewonnen werden konnten. Als Untermauerung wartete Küche&Co mit 2 Franchisepartnern auf, die über ihre Sicht hinaus auch noch eine praktische Demonstration der Virtual Reality Brille mit im Gepäck hatten.

Den zahlreich vertretenen Franchise-Systeme, unter ihnen Burgerista, ‘s Fachl, MBE, Anker, Olina, TAB und viele mehr, wurde auch exklusiv das FRANCHISE Atelier vorgestellt – wo ab sofort Franchiserechts- und Franchise-Beratung sowie die Franchise Aus- und Weiterbildung gebündelt werden. Somit gibt es nunmehr erstmalig im deutschsprachigen Raum einen One-Stop-Shop für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme. „Mit individuellen, umfassenden, kreativen und professionellen – modular aufgebauten – Lösungen für unsere Kunden aus der Franchise-Branche“, erklärt Thomas Ollinger, der bereits seit Jahren gemeinsam mit Nina Ollinger Franchise-Systeme berät.

Bevor es zum geselligen Teil des Abends kam, wurde noch all jenen, die mit ihrer Expertise und ihrer Praxis-Master Class den Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ bereichert haben, gedankt. „Dafür, dass ich mit eurer Unterstützung mein Herzensprojekt – eine Wissensplattform für Franchise-Gründer und Franchise-Manager, verwirklichen konnte, bin ich euch wirklich sehr dankbar“, bedankte sich Nina Ollinger und freute sich, dass bereits die nächsten Interessenten in der Pipeline sind.
So klang der Abend letztendlich auch aus – mit Fachgesprächen und dem regen Austausch in den Räumlichkeiten der historischen „Alten Post“ in Purkersdorf bei Wien.

Weitere Impressionen von dieser Veranstaltung finden Sie als Fotogalerie auf Flickr.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger lädt zu exklusiver Franchise-Soirée

Am 17.9.2020 ist es wieder einmal soweit: Wie jedes Jahr findet  in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger eine Veranstaltung exklusiv für Franchise-Systeme statt.

In ihrer langjährigen Tätigkeit als auf Franchise- und Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin begleitet Nina Ollinger viele Franchise-Systeme auf dem Weg zum Erfolg und unterstützt dessen Weiterentwicklung.

Gleichzeitig findet jährlich eine Veranstaltung statt, wo Experten aus der Franchise-Community zu einem aktuellen und relevanten Thema eingeladen werden. Eingebettet wird auch diese Veranstaltung in die bereits weitläufig bekannte Atmosphäre der Wienerwald-Wohlfühlkanzlei, die einlädt zu Diskussionen, Austausch und Netzwerken.

Verpassen auch Sie nicht diese einzigartige Gelegenheit, über auch für Ihr Franchise-Unternehmen relevante Themen zu diskutieren – ich bin überzeugt, es zahlt sich auch für Sie aus. Ich freue mich jetzt schon, Sie am 17.9.2020 in meiner Wohlfühlkanzlei zu begrüßen

Franchise Get-Together in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Ollinger präsentierte Georg Wawschinek anhand der Case Study Ankerbrot, wie man mediale Angriffe auf ein Franchise-System professionell abwehren kann.

„Mit den neuen Medien und Zugängen, die es heutzutage gibt, kann so etwas jedem von uns passieren“, beginnt Andreas Haider, Unimarkt-GF und Präsident des österreichischen Franchiseverbandes, seine Keynote und alle anwesenden Franchisegeber stimmen ihm zu. Die Rede ist von medialen Angriffen auf ein Franchise-System, um die es an diesem Abend in der Kanzlei der Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger geht.

Coach, Keynote-Speaker und Autor Georg Wawschinek beschrieb, wie man mit einfachen Mechanismen auf Krisen und mediale Angriffe bestmöglich reagieren kann. „Was Unternehmen als Krisensituationen betrachten, ist für Journalisten nur eine gute Story“, so der Rede-Experte, der anhand der Case Study Ankerbrot beschrieb, wie er gemeinsam mit der Rechtsanwältin und ihrem Franchise-Mandanten erfolgreich einen Medien-Angriff im Bürgeranwalt abwehren konnte und welche Mechanismen dabei erfolgreich waren. Sehr spannend war auch die Keynotedes Geschäftsführers von Ankerbrot, Ing. Walter Karger, indem er sehr offen die Vorgänge und auch die Entscheidungsfindung darstellte. Matthias Lehner, Gründer von Bodystreet und Vize-Präsident des deutschen Franchise-Verbandes erzählte in seiner Key Note von seinen Erfahrungen zu diesem Thema.

„Ich freue mich ganz besonders über das überwältigende Feedback der Teilnehmer“, resümiert Kanzlei-Inhaberin Nina Ollinger ihre Veranstaltung, „denn wenn das Bewusstsein für ein Thema vorhanden ist und die Teilnehmer für sich erkennen, dass man Wissen mit nach Hause nimmt, kann man von Erfolg sprechen“.

Weitere Impressionen von dieser Veranstaltung finden Sie als Fotogalerie auf Flickr und als Video auf unserem YouTube Channel.

Als besonderen Bonus gab es dann noch die exklusive Vorab-Präsentation des Zertifikatslehrgangs „der Franchise-Manager“, in dem Gründer von Franchise-Unternehmen und Franchisemanager ihr fachspezifisches Wissen in über 30 Masterclasses von Fachexperten und Praxisprofis ausbauen und erweitern können. Das Interesse war groß und so konnten schon vor dem Start Anfang 2020 die ersten Anmeldungen entgegengenommen werden.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger lädt zum exklusiven Franchise-Get-Together

Am 6.11.2019 haben Franchise-Systeme die einzigartige Möglichkeit, anhand der Case-Study Ankerbrot von Rede-Experten Georg Wawschinek zu lernen,  mediale oder gleichartige Angriffe professionell abzuwehren.

In ihrer langjährigen Tätigkeit als auf Franchise- und Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin begleitet Nina Ollinger viele Franchise-Systeme auf dem Weg zum Erfolg und unterstützt dessen Weiterentwicklung. Manchmal wird ihre Expertise allerdings auch in weniger angenehmen Situationen gebraucht und auch wertgeschätzt. Gerade diese Fälle sind es oft, die einen noch stärker aneinander binden, und es gibt für Nina Ollinger als Rechtsanwältin, aber auch als Beraterin wenig Schöneres, als sich gemeinsam über den Erfolg in diesen Causen zu freuen.

Franchise-Systeme bieten aufgrund ihrer speziellen Konstellation in einigen Bereichen eine größere Angriffsfläche – sei es im Wettbewerbsrecht oder auch im speziellen Verhältnis zu den Franchise-Partnern. Und gerade wenn man es am wenigsten braucht oder erwartet, passiert das Unvorhergesehene. Dann ist es einfach gut und wichtig, bestmöglich auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein. Das ist auch der Grund und Anlass dieser exklusiven Veranstaltung für Franchise-Unternehmen im historischen Kellergewölbe der Alten Post in Purkersdorf.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird anhand der Case Study Ankerbrot dargestellt, in welche Situation potenziell jedes Franchise-System kommen kann. Der anerkannte Rede-Experte Georg Wawschinek wird diese Fallstudie als Beispiel heranziehen, wie man mediale oder gleichartige Angriffe professionell abwehren kann. Ing. Walter Karger, Geschäftsführer des Traditionsunternehmens und Franchisegebers Ankerbrot, gibt in seiner Key Note Einblicke in die mitunter sehr komplexe Entscheidungsfindung und Nina Ollinger wird ein wenig aus der Rechtspraxis, die diese Case Study speziell macht, erzählen.

Eingebettet wird die Veranstaltung in die bereits weitläufig bekannte Atmosphäre der Wienerwald-Wohlfühlkanzlei, die einlädt zu Diskussionen, Austausch und Netzwerken.

Verpassen Sie nicht diese einzigartige Gelegenheit, über auch für Ihr Franchise-Unternehmen relevante Themen zu diskutieren – ich bin überzeugt, es zahlt sich auch für Sie aus. Ich freue mich jetzt schon, Sie am 6.11.2019 in meiner Wohlfühlkanzlei persönlich kennen zu lernen.

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Wer ist im Franchiseverhältnis schuld, wenn der erwartete Umsatz nicht kommt?

Der OGH (3 Ob 187/17x vom 25. 10. 2017) hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit einem für die Franchisebranche durchaus regelmäßig wiederkehrenden Thema befasst: Bestehen Ansprüche seitens des Franchisenehmers, wenn progostizierte zu erreichende Umsätze nicht eintreten?

Was war im konkreten Fall geschehen? Der für Kundenbetreuung zuständige Mitarbeiter der beklagten Franchisegeberin hat vor Abschluss des Franchisevertrags gegenüber der klagenden Franchisenehmerin eine unrichtige Prognose der (auch) am konkreten Standort zu erzielenden Tagesumsätze abgegeben („bis zu 1.500 €“), obwohl dieser Standort – für einen Fachmann erkennbar – aus verschiedenen Gründen weniger attraktiv war als der ursprünglich in Aussicht genommene in einem Einkaufszentrum; erzielbar wäre nur ein Tagesumsatz von maximal 750 € bis 1.000 € gewesen.

Bestätigt hat der OGH die Beurteilung der Vorinstanz, das Verhalten des Kundenbetreuers des Franchisegebers sei in Anbetracht der Umstände bloß als leicht fahrlässig zu werten: Die Franchisenehmerin drängte auf eine möglichst rasche Genehmigung des von ihr ausfindig gemachten Ersatzobjekts und es musste ihr klar sein, dass der Kundenbetreuer bei der gemeinsamen Besichtigung keine eigene Frequenzbeobachtung vorgenommen hat, sondern sich bei seiner Umsatzprognose auf die diesbezüglichen Angaben der Franchisenehmerin verlassen hat; schon zuvor hatte die Franchisegeberin in einem E-Mail erklärt, das Objekt nicht nur selbst besichtigt und für gut geeignet befunden, sondern auch schon die (positive) Meinung ihres Steuerberaters eingeholt zu haben. Weiters war für sie erkennbar, dass es sich bei der Aussage des Kundenbetreuers betreffend dem erzielbaren Tagesumsatz erstens nur um eine Prognose und nicht eine Zusage handelte und zweitens um eine insofern unpräzise Äußerung, als sie sich nur auf den maximal erzielbaren Tagesumsatz und nicht auf den – für die wirtschaftliche Entscheidung über den Vertragsabschluss relevanteren – durchschnittlich zu erzielenden Umsatz bezog.

Für die Franchisenehmerin war auch aus jener Bestimmung des Franchisevertrags nichts zu gewinnen, wonach die Franchisegeberin für Schäden des Franchisenehmers, die sie im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit verursacht hat, zwar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, schon bei sonstiger, also leichter, Fahrlässigkeit aber dann, wenn sie Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Franchisevertrags erst ermöglicht: Liegt es – so der OGH – doch auf der Hand, dass die unrichtige Umsatzprognose des Kundenbetreuers für sich allein die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags nicht vereitelte.

Was lernen wir daraus: zum einen sollten Franchise-Systeme mit Umsatzerwartungen gegenüber potenziellen Franchisenehmern grundsätzlich vorsichtig sein und den Mitarbeitern hier auch die entsprechenden Werkzeuge und Schulungen zur Hand geben. Zum anderen aber ist auch hier die konkrete Ausformulierung der Haftung in Franchiseverträgen entscheidend, wenn es trotz allem zu Unzufriedenheit seitens eines Franchisenehmers kommt. Wie bei vielen anderen Themen gilt auch hier: die Ausgestaltung eines guten Franchisevertrages ist für den Franchisegeber eine Investition, an der nicht gespart werden sollte, wenn man in der laufenden Arbeit Zeit, Ärger und vor allem Geld sparen möchte.

Einheitliche europäische Regelung des Franchiserechts?

Schon 2013 beschäftigte sich das Europäische Parlament mit dem Franchising und stellte damals fest, dass “Franchising als Geschäftsmodell, welches neue sowie kleine Unternehmensformen unterstützt, zu begrüßen” seien. Andererseits mutmaßte das Europäische Parlament schon damals, dass in bestimmten Fällen unfaire, den Franchisenehmer benachteiligende Bestimmungen vorherrschen und rief nach transparenten und fairen Vertragsbedingungen.

Am 12. September 2017 wurde nunmehr eine Resolution im Europäischen Parlament verabschiedet (2016/2244(INI)), in dem europaweit einheitliche Richtlinien hinsichtlich Franchiseverträgen gefordert werden, hier vor allem in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung und Qualität der Dienstleistungen. Des Weiteren wird die Europäische Kommission aufgefordert, das Franchising im Handel zu überprüfen hinsichtlich der Existenz von unfairen Vertragsbestimmungen und anderen ungerechten Handelspraktiken.

Besonders hebt das Europäische Parlament die Prinzipien der ausgeglichenen Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer hervor und sieht diese offenbar oftmals gefährdet, genauso wie sie Wettbewerbsklauseln hinterfrägt. Zu guter Letzt nimmt sich das Europäische Parlament auch des Themas Wettbewerbsrecht an, hierbei vor allem die auch für das Franchising geltende Gruppenfreistellungsverordnung.

Festzustellen ist, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution ausschließlich Franchisenehmer schützende Positionen einnimmt. Sie argumentiert dies mit der – durchaus fragwürdigen – Begründung, dass Franchising in der EU lediglich ein Drittel zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie in den USA (1,89% des EU-BIP vs. 5,95% des US-BIP). Auch bleibt unklar, weshalb das EP die Unterentwicklung des Franchising in Europa durch ein einheitliches Franchiserecht bekämpfen möchte und hier die USA als Paradebeispiel heranzieht, ohne zu berücksichtigen, dass neben einer nationalen Gewerbeordnung (“Trade Regulation Rule”) in vielen US-Bundesstaaten eine eigene Franchise-Gesetzgebung existiert.

Unbestritten ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und seinen Franchisenehmern partnerschaftlich laufen soll und muss, um auch langfristig erfolgreich zu sein. Dies haben nicht nur die meisten Franchisesysteme wohl erkannt, sondern wird auch von den – vom EP als reine Franchisegeber-Organisationen zum einzigen Zwecke der Vertretung derer Interessen gebrandmarkten – nationalen Franchiseverbänden in Österreich und Deutschland seit langem propagiert. Neben Initiativen zur Durchsetzung von Qualität in Franchise-Systemen wie dem Franchise-Check des ÖFV wird gerade im deutschsprachigen Raum dem Thema “Fairplay Franchising” ein breiter – und wohlverdienter – Platz eingeräumt. Auch im heuer erschienenen Buch “der Franchisevertrag” von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ist das Thema “Fairplay im Franchising” mit einem Beitrag der führenden Franchise-Beraterin Waltraud Martius prominent vertreten.

Warum nun das Franchising als neuer Bereich des gut etablierten Regelungsdranges der Europäischen Union entdeckt wurde, bleibt ebenso unbeantwortet wie die grundsätzliche Frage, inwiefern die EU gegenüber anderen Wirtschaftsmächten durch neue Regulierungen wettbewerbsfähiger gemacht werden soll, anstatt die europäischen Unternehmen gerade durch Abbau von Regularien auf allen Ebenen zu unterstützen.

Franchising – ein zukunftsweisendes Modell?

Die Vorteile des Franchising liegen für viele auf der Hand; ebenso der partnerschaftliche Zugang als einer der Erfolgsfaktoren. Dennoch tut sich das Franchising hierzulande schwer, die ihm zustehende Akzeptanz zu erhalten. Wenn dazu noch negatives Campaigning kommt, getrieben von Einzelinteressen und unterstützt von einzelnen Medien, ist der Schaden groß. Umso wichtiger wird es, die positiven Seiten des Franchising noch lauter nach außen zu tragen. Ob dies beim Bürgeranwalt gelungen ist, sehen wir am 16.9. auf ORF.

Studien belegen, dass die Franchise-Wirtschaft in Österreich seit Jahren eine steigende Tendenz verzeichnet. Dies hat einen guten Grund: als Kooperations- und Vertriebssystem ist Franchising eine exzellente Alternative für diejenigen, die unternehmerisch tätig sein wollen, aber lieber auf ein erprobtes Geschäftsmodell als Grundlage ihrer Unternehmertätigkeit zurückgreifen wollen. Basis des Franchising ist die Partnerschaft selbständiger Unternehmer, die ein gemeinsames Ziel verfolgen – nämlich ein erfolgreiches Konzept für alle gewinnbringend umzusetzen.

Der partnerschaftliche, wertschätzende und achtsame Umgang ist beim Franchising einer der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste, Grundlagen für ein für alle Partner erfolgreiches Handeln. Aus diesem Grund wird das Thema Qualität auch im österreichischen Franchiseverband hoch gehalten, der im Rahmen des System Checks eine Zertifizierung von Franchise-Systemen durchführt.

Dreh- und Angelpunkt ist im Franchising sicherlich der Franchisevertrag. Aus diesem Grund wird sowohl dem Franchise-System wie auch den zukünftigen Franchisenehmern wärmstens empfohlen, sich intensiv mit diesem auseinander zu setzen. Den Franchise-Systemen, da der Franchisevertrag letztendlich eine Visitenkarte des Systems ist: wenn Transparenz, Offenheit, Fairness und nicht zuletzt Aktualität gegeben sind, können eventuell auftretende Probleme schon im Vorfeld bestmöglich vermieden werden. Den Franchisenehmern deshalb, da vielen zu wenig bewusst ist, dass die Tätigkeit eines Franchisenehmers eine Unternehmertätigkeit darstellt. Dies bedeutet die Übernahme von Verantwortung, auch wenn das Franchising in vielen Bereichen umfangreiche Hilfestellungen bietet.

Fairplay ist im Franchising ganz besonders wichtig, wie auch die führende Franchise-Strategieexpertin Waltraud Martius unterstreicht. Dass es im Franchising dennoch – wie in allen anderen Branchen oder Geschäftsmodellen – auch „schwarze Schafe“ gibt, soll nicht bestritten werden. Leider nutzen enttäuschte Unternehmer, meist unterstützt von deren Beratern,  die Medien, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen bzw. um ihre Interessen, meist wenn der Rechtsweg zu einer Niederlage geführt hat, auf diesem Wege durchzusetzen. Besonders traurig ist es dann, wenn sich diese Medien  vor den Karren spannen lassen, wenn es um die einseitige subjektive Darstellung individueller Sichtweisen und Interessen geht, und dadurch der Franchise-Wirtschaft allgemein großen Schaden zugeführt wird, wie dies im Artikel „Wenn Franchise Ärger macht“ des Wirtschaftsmagazins Gewinn der Fall ist. Auch der Bürgeranwalt widmet sich am 16.9. dem Thema „Franchising“ anhand des Falles einer (bereits erstinstanzlich gerichtlich bestätigten) Kündigung durch den Franchisegeber.

Die Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger, Autorin des Buches „Der Franchisevertrag“, berät seit Jahren Franchise-Systeme in der Erstellung oder Anpassung ihrer Franchise-Verträge und vertritt diese in (gerichtlichen) Auseinandersetzungen. Sie berät gleichermaßen (zukünftige) Franchisenehmer bei der Beurteilung der ihnen vorliegenden Verträge. Nina Ollinger ist überzeugt, dass es anhand der oben beschriebenen Entwicklungen immer wichtiger wird, die positiven Aspekte des Franchising noch stärker zu kommunizieren. „Es geht nicht an, dass die ohnehin nicht gerade unternehmerfreundliche Stimmung in Österreich dazu genutzt wird, potenziellen Franchisenehmern einen möglichen zukünftigen beruflichen Weg schlecht zu reden, nur um Eigeninteressen dann durchzusetzen, wenn die anderen Wege erfolglos blieben“. Denn Franchising, davon ist die Rechtsanwältin überzeugt, ist mit seinen Attributen jedenfalls ein zukunftsweisendes Modell – auch in Österreich.

Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger präsentiert ihr Buch zum Thema „Online versus stationär: zwei Handelsformen im Spannungsfeld”

In ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich auf den Online-Handel beziehen. Nicht zuletzt die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die meisten Unternehmer neu – und vielen sind die teils massiven Konsequenzen nicht bewusst, die eine Nichtbeachtung der rechtlichen Komponente nach sich ziehen kann.

Das Buch kann ab sofort direkt in der Rechtsanwaltskanzlei oder hier per Mail im speziellen Kanzlei-Design wie auch direkt auf Amazon bezogen werden.

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    „Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte derartiger Vertriebsentscheidungen von Produzenten, Handelsunternehmen sowie Franchise-Systemen war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. Ergänzt wird das Buch durch wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen, für die Thomas Ollinger, Unternehmensberater und Sachverständiger (www.ub-ollinger.at) und somit gleichermaßen in der Praxis mit diesem Thema konfrontiert, verantwortlich zeichnet.

    Die große Resonanz schon im Vorfeld zeigt die Brisanz des Themas, das in diesem Buch umfassend aufbereitet wird. So freut sich René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKO, darüber, dass „die vorliegende Publikation einen besonders wertvollen Beitrag zu mehr Rechtsklarheit für Hersteller, Groß- und Einzelhändler durch einen detaillierten Überblick über die Rechtslage zum Internet-Vertrieb leistet“.

    „Rechtssicherheit und seriöse betriebswirtschaftliche Zahlengerüste werden die Fundamente sein, auf die der Online-Handel in der Zukunft aufbauen kann.” meint Handelsexperte Professor Peter Schnedlitz in seinem Geleitwort.

    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 75 Bewertungen auf ProvenExpert.com