Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

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Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger zum Thema “der strauchelnde Franchisenehmer”

Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger zum Thema “der strauchelnde Franchisenehmer”

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger in Purkersdorf diskutierten Vertreter namhafter Franchise-Systeme zum Thema „der strauchelnde Franchisenehmer“.

Veranstaltung mit aktuellen und Franchise-relevanten Themen

Die regelmäßig stattfindende Franchise-Soirée in Purkersdorfs alter Post hat sich bereits zu einem Fixpunkt für die Franchise-Szene entwickelt. Heuer stand, nicht zuletzt aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Bewältigung von Unternehmenskrisen im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten von Franchisenehmern im Vordergrund.

„Der strauchelnde Franchisenehmer” mit Vertretern renommierter Franchise-Systeme

Nach einer rechtlichen und wirtschaftlichen Darstellung des Themas durch Rechtsanwältin Nina Ollinger und Unternehmensberater Thomas Ollinger gab es eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion. So teilten die Franchise-Managerin von Anker Dzana Saric, der Geschäftsführer von Küche & Co Austria Michael Stangl, der Gründer von `s Fachl Christian Hammer und TAB Austria-Chef Christian Köhler ihre Erfahrungen mit Franchisenehmern, die in Schwierigkeiten gerieten. Im Mittelpunkt des sehr offen geführten Austausches stand, wie die Franchise-Systeme mit diesen Herausforderungen umgegangen sind und welche Erfahrungen gesammelt wurden.

Bevor es zum geselligen Teil des Abends kam, wurde noch ein gemeinsamer Ausblick in die Zukunft gewagt. So klang der Abend letztendlich auch aus – mit Fachgesprächen und dem regen Austausch in den Räumlichkeiten der historischen „Alten Post“ in Purkersdorf bei Wien.

So wurde jedenfalls noch viel diskutiert und ausgetauscht – Informationen wie auch Visitenkarten. Und alle waren sich einig in ihrer Vorfreude auf ein Zusammentreffen bei der nächsten Franchise-Soirée. Eine Bildergalerie finden Interessierte hier, zum Video über die Franchise Soirée kommen Sie hier.

das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger klärt auf

Das österreichische „Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HSchG) ist am 27.2.2023 in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht, die bereits bis Ende 2021 umgesetzt hätte werden sollen.

Worum geht es dabei konkret? Wie schon der sperrige Name des Bundesgesetzes verrät, werden Unternehmen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten, damit Hinweisgeber vertraulich an diese Verstöße bzw. Verdachtsmomente dieser melden können.

Das HSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben durch Einrichtung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten treten wesentliche Teile des Gesetzes mit einer Schonfrist erst zum 17.12.2023, in Kraft. Österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 250 Mitarbeitenden haben bis zum 25. August 2023 Zeit, interne Meldekanäle einzurichten. Es gilt zudem eine sechs-monatige Übergangsfrist für die Einrichtung interner sowie externer Stellen ab Inkrafttreten.

Das HSchG legt u.a. fest, wer als Hinweisgeber gilt und wie er geschützt ist, welche Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten und zu betreiben haben, wie interne und externe Meldekanäle ausgestaltet zu sein haben und wie mit Hinweisen umzugehen ist. Bei Implementierung des Meldeverfahrens sind die Vorschriften der DSGVO einzuhalten. Die Identität von Hinweisgebern ist durch die internen und externen Stellen zu schützen.

Wie schon bei der DSGVO wird auch in diesem Gesetz mit strengen Sanktionen gearbeitet: Unternehmen wie auch Individualpersonen, die Personen an der Hinweisgebung hindern, Vergeltungsmaßnahmen setzen bzw. Bestimmungen zum Schutze der Vertraulichkeit verletzen, müssen neben Schadenersatzansprüchen auch mit Verwaltungsstrafen rechen.

Aufgrund der konkreten rechtlichen Gestaltung gibt es – wieder einmal – einige Fallstricke zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, sich schon aufgrund einer mangelhaften Umsetzung strafbar zu machen. Eine sowohl rechtliche wie auch datenschutzbezogene Beratung und im Idealfall eine Begleitung oder Organisation durch externe Experten ist deshalb empfehlenswert.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger präsentiert das Buch “Mein Franchise-System”

Im Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ finden alle, die ins Franchising einsteigen oder ihr fachbezogenes Wissen erweitern wollen, wirtschaftliche und rechtliche Basics und hilfreiche Tipps.

Franchising, als ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem zwischen Unternehmern, zählt sicher zu den komplexeren Möglichkeiten einer Geschäftsidee. „Bevor man ins Abenteuer Franchising einsteigt, ist es dringend anzuraten, sich gründlich und umfassend mit allen Themen, die das Franchising speziell macht, zu befassen“, davon ist Rechtsanwältin Nina Ollinger überzeugt. Sie sollte es wissen, berät die Franchiserechts-Expertin doch seit über zehn Jahren auch eine Vielzahl an heimischen und internationalen Franchise-Systemen.

Mit dem neuen Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ wird nun eine weitere Möglichkeit dazu für all jene, die ein Franchise-System gründen wollen, ihr Unternehmen auf Franchising ausrichten oder das bestehende Franchise-System weiter entwickeln wollen, geschaffen. Mit ihrem FRANCHISE-Atelier sind Rechtsanwältin Nina Ollinger und Unternehmensberater Thomas Ollinger schon länger gemeinsam für Franchise-Unternehmer tätig. Und auch der Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ zielt auf diese Unternehmer ab. Nun wird mit dem Buch „Mein Franchise-System“ das franchise-spezifische Angebot der beiden weiter erweitert – gleichfalls neben dem Buch “Der Franchisevertrag – Knebelung oder Klarheit”, mittlerweile ein Klassiker von Nina Ollinger.

„Das Buch soll Franchisegründer und Franchiseunternehmer die Möglichkeit geben, über die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Bereiche eines Franchisesystems nachlesen zu können sowie einen umfassenden Überblick zu bekommen – dies sowohl auf der taktischen Management-Ebene wie auch in Bezug auf das strategische Leadership“, beschreibt der Franchise-Berater Thomas Ollinger, selbst ehemaliger Franchise-Gründer, die Zielsetzung des Buches. Es bildet den Lebenszyklus eines Franchisesystems – von der Planung über Gründung, Entwicklung bis hin zu Expansion – gleichermaßen ab wie hard und soft facts zu den einzelnen Themenbereichen. Neben vielen Tipps beinhaltet das Buch auch Checklisten zum Franchisevertrag und Franchise-Handbuch. In einem Sonderkapitel erläutert die deutsche Rechtsanwältin Ruth Dünisch die Aspekte des deutschen Rechts im Franchising.

Aus dem Inhalt:

• Grundlagen des Franchising
• Von der Idee zum Franchising
• Must-Haves eines Franchise-Systems
• Der ideale Franchise-Nehmer
• Die Franchisegebühr
• Der Franchise-Vertrag und das Franchise-Handbuch
• Vom Erstkontakt zum Abschluss des Franchise-Vertrages
• Das optimale Vertragsgespräch
• Franchise-Systeme in die Reife führen und Krisen vermeiden

Das über 200 Seiten umfassende Buch ist um €24,90 zzgl. Versand erhältlich. Das Kombipaket mit dem Buch “Franchisevertrag” ist als Aktion um € 40,00 zzgl. Versand erhältlich.

Neuer Online-Lehrgang für Franchise-Unternehmer: „Franchiserecht in der D-A-CH-Region“

Nach dem Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ sowie dem Online-Lehrgang „der Franchise-Vertrag“ startet nun der dritte Lehrgang im Rahmen der Online-Akademie

Seit 2020 gibt es die beiden Online-Lehrgänge schon und erfreuen sich gerade bei Franchise-Gründern, aber auch bei neuen Franchise-Unternehmern und -Managern großer Beliebtheit. Letztes Jahr wurde dem Kundenwunsch nach rechtlicher Abdeckung des deutschen Raumes entsprochen und der „Franchise Manager“ mit zehn Einheiten über das deutsche Franchiserecht erweitert. Dafür konnte die deutsche Franchise-Expertin Ruth Dünisch gewonnen werden.

Heuer folgte die weitere Erweiterung über das Franchiserecht in der Schweiz, für das sich die Schweizer Rechtsanwältin Melanie Käser, die ebenfalls auf Franchising spezialisiert ist, verantwortlich zeichnet. Mittlerweile ist der Zertifikatslehrgang auf knapp 90 Einheiten gewachsen und bietet mehr als zwanzig Stunden Videomaterial.

Gleichzeitig wurde ein weiterer Lehrgang kreiert, der sich auf das Franchiserecht in den drei Ländern der D-A-CH-Region konzentriert. „Die Anforderungen bereits etablierter Franchise-Unternehmen sind bisweilen anders gelagert und gehen in Richtung einer Fokussierung auf Franchiserechts-Themen mit gleichzeitiger Darstellung der rechtlichen Unterschiede im deutschsprachigen Raum“, erklärt die österreichische Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger. Und ergänzt: „Mit diesem Lehrgang schließen wir eine Lücke im Ausbildungsprogramm für Franchise-Unternehmer unserer Online-Akademie“.

Der Lehrgang „Franchiserecht in der D-A-CH-Region“, in dem drei Rechtsanwältinnen in knapp 30 Einheiten das Franchiserecht in den deutschsprachigen Ländern fundiert, praxisnah und für Nicht-Juristen gut verständlich aufbereiten, ist ab sofort in der Online-Akademie unter www.die-akademie.cc buchbar.

Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger präsentiert ihr neues Online-Vertragsservice für die Pferdewelt

Rechtsanwältin und Pferderechts-Expertin Nina Ollinger hat ein neues Online-Service für alle, die mit Pferden zu tun haben, ins Leben gerufen. Das sofort erhältliche, individuell anpassbare Vertragsmuster und die rasche, leicht gemachte Wissensaneignung zur bestmöglichen Nutzung des Musters stehen im Vordergrund.

Oft wird das Vertragsmuster schnell benötigt und manchmal muss dieses Vertragsmuster auch zu einem leistbaren Preis sein. Ein Spagat zwischen professionell und üblicherweise individuell angebotener Leistung und dem Bedürfnis der Kunden – der ist nun mit dem Online-Vertragsservice Pferd geglückt. Angeboten wird nicht nur per se ein Vertragsmuster, sondern viel Wissen rundherum. Die Entscheidung kann getroffen werden zwischen einem reinen Vertragsmuster und einem ganzen Informationspaket (für Reitlehrer, Einsteller, Pferde(verkäufer), etc).

Zum Muster gibt es Informationsvideos und eine schriftliche Information mit Hinweisen, Tipps und Erläuterungen. Die Informationspakete bilden das gesamte Pferde-Leistungsspektrum (neben der individuellen Beratung und Betreuung) von Dr. Nina Ollinger ab: umfangreiche Informationsvideos (entnommen aus dem Online-Lehrgang von Nina Ollinger „Die Rechts-Galoppade“), PowerPoint Präsentationen zu den Videos, Vertragsmuster, Zusatzmaterial und im Regelfall eines der Bücher der Pferderechtsanwältin (Haftungsfalle Pferd, Sonderedition Haftungsfalle Pferd oder Pferdekauf) runden das jeweilige Informationspaket abgestimmt für die jeweilige Zielgruppe ab.

All das ist ganz bequem online zu bestellen; sämtliche Services können sofort in Anspruch genommen werden. Rundet ein Buch das Paket ab, wird dieses im Regelfall am nächsten Werktag per Post versandt.
„Wichtig ist mir die individuelle Betreuung; ich verstehe aber auch das Bedürfnis der Pferdewelt nach raschen und einfach zu handhabenden Vertragsmustern, insbesondere für Beistellpferd Vereinbarungen und Schutzverträge wird oftmals auch die Investition für eine individuelle Beratung und Vertragserstellung gegen den finanziellen Aufwand aufgewogen. Dem möchte ich begegnen. Die individuelle zusätzliche Beratung ist selbstverständlich immer möglich.“ meint Nina Ollinger.

Das Service ist insbesondere auch für die Teilnehmer der Seminare, Vorträge und Workshops von Nina Ollinger von Interesse, die sich bei ihr meist im Anschluss nach Zusatzinformationen, weiterem Material und Vertragsmustern erkundigen. Egal ob Einstellbetrieb, Pferdebesitzer, Pferdekäufer/Pferdeverkäufer; das Online-Vertragsservice Pferd hält für sämtliche Fragestellungen Informationsmaterial und Unterlagen bereit. Nina Ollinger freut sich diesbezüglich ganz besonders auf das Feedback all jener, die aus dem Online-Vertragsservice Pferd und/oder den damit einhergehenden Infopaketen wählen.

Mehr dazu im Online-Vertragsservice Pferd oder auf der Pferde-Rechtsanwalts-Homepage.

Franchise Soirée der Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Ollinger einschlagender Erfolg

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger sprach das Franchise-System `s Fachl über seine Erfahrungen bei der Expansion und ihren Hürden.

Alljährlich findet sie statt, die Franchise-Veranstaltung im historischen Keller der Kanzlei von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger. Doch noch nie war die Anteilnahme so groß, noch nie konnte man den gemeinschaftlichen, partnerschaftlichen Spirit der Franchise Community so spüren wie am Abend des 11. Juni 2021.

Lag es daran, dass die beiden Gründer des erfolgreichen Franchise-Systems `s Fachl, Christian Hammer und Markus Bauer, nicht nur prägnant und humorvoll über ihre Erfahrungen erzählten und offen die überwältigende Anzahl an Fragen beantwortete? Oder war das erste physische Zusammentreffen von und der erste Austausch unter den Franchise-Playern die Ursache? Die Fragen blieben unbeantwortet – was blieb, war ein inspirierender Abend, den alle Teilnehmer wirklich genossen.

Inhaltlich bot der Abend jedenfalls ein Feuerwerk an Inspiration und Information. Letztendlich wurde über alles diskutiert: Die länderspezifischen Hürden und Eigenheiten bei der Auslandsexpansion, das Franchise-Paket, der Zugang zur Geschwindigkeit bei der Expansion und natürlich die Herangehensweise bei der Suche nach Franchise-Partnern. Vor allem die Offenheit, mit der die vielen Fragen beantwortet wurden, beeindruckte die Teilnehmer.

„Noch nie war der Austausch so intensiv, noch nie war der Mix von Vertretern arrivierter Franchise-Systeme und Franchise-Gründern so spannend wie dieses Mal. Ich war wirklich überwältigt und bin sehr dankbar, dass sich Christian und Markus so engagiert haben“, so Nina Ollinger. Thomas Ollinger, auf Franchise spezialisierter Unternehmensberater, ergänzt: „Die Offenheit und der Diskurs auf Augenhöhe ist einzigartig und spendet Kraft – für das Bestreben, das alle Teilnehmer eint: Zu lernen und sich weiter zu entwickeln, um das Ziel, sein System weiter zum Erfolg zu führen, zu erreichen.“

Das ist auch die Intention des an diesem Abend exklusiv präsentierten, neuen Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ von Nina und Thomas Ollinger, die gemeinsam das FRANCHISE Atelier betreiben – nämlich Franchise-Gründer und Franchise-Manager mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Basics vertraut zu machen.

So wurde jedenfalls nach dem Vortrag noch viel diskutiert und ausgetauscht – Informationen wie auch Visitenkarten. Und alle waren sich einig in ihrer Vorfreude auf ein Zusammentreffen bei der nächsten Franchise-Soirée.

Das FRANCHISE Atelier – der One-Stop-Shop für Franchise-Grüner und Franchise-Systeme

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger schließt gemeinsam mit Unternehmensberater Thomas Ollinger endlich die Lücke eines allumfassenden Beratungs- und Schulungs-Angebots für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme.

Franchising ist eine Vertriebsform, die zwar auch bei uns immer populärer wird, die aber auch sehr speziell und komplex ist. Gerade für Franchise-Gründer ist es deshalb unbedingt ratsam, sich rasch Franchise-relevantes Wissen anzueignen. „Spätestens beim ersten Franchise-Nehmer gilt es, nicht nur einen professionellen Eindruck zu hinterlassen, sondern sich auch den möglichen Fallstricken bewusst zu sein und auch für den Fall des Falles vorzusorgen“, berichtet eine, die’s wissen muss: Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger berät nun seit 15 Jahren Franchise-Systeme. Seit einigen Jahren wird bei Franchise-Projekten mit Unternehmensberater Thomas Ollinger, der als Geschäftsführer selbst jahrelange Franchise-Erfahrung mitbringt, zusammengearbeitet.

Mit dem FRANCHSIE Atelier wollen die beiden nun ihre vielseitigen Tätigkeiten in der und für die Franchise Branche unter einem Dach bündeln. Neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung, speziell Franchise-Verträge und Franchise-Handbücher, findet sich dort der Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“. Dies ist eine Lernplattform, die ideal für den Einstieg ins Franchising – sei es für Gründer, sei es für Franchise Manager – geeignet ist.

Die Botschaft des FRANCHISE Ateliers findet sich im Claim wieder: „Individuell, umfassend, kreativ – und professionell“. Somit werden die Vorzüge, die bereits jetzt viele Franchise-Systeme zu schätzen wissen, nun auch als Marke nach außen getragen. Warum aber nicht früher? „Die Überlegung war schon länger da; der letzte Kick kam vom Präsidenten des Österreichischen Franchise Verbandes“ erzählt Thomas Ollinger mit einem Schmunzeln. „Er meinte, dass es gerade im Beratungsbereich zu wenig Alternativen gibt – das war für mich die Bestätigung unserer Überlegungen“.

Somit gibt es nunmehr erstmalig im deutschsprachigen Raum einen Beratungs-One-Stop-Shop für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme. „Mit individuellen, umfassenden, kreativen und professionellen – modular aufgebauten – Lösungen für unsere Kunden aus der Franchise-Branche – alles aus einer Hand“, freut sich Nina Ollinger.

Franchise Soirée in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger präsentierte das Franchise-System Küche&Co seine Erfahrungen und Erfolge im Bereich der Digitalisierung

Die jährlich stattfindenden Franchise-Veranstaltungen haben sich bereits zu einem Fixpunkt für die Franchise-Szene entwickelt, und so eröffnete Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger nicht ohne Stolz die einzige Präsenz-Veranstaltung des heurigen Jahres der Franchise-Community. Und mit einem Augenzwinkern, ist doch gerade diesmal das Thema „digitale Transformation“ und das erfolgreiche Küchen-Franchisesystem Küche & Co präsentiert – mit dem virtual reality concept an vorderster Front – seinen Zugang und seine Entwicklung in diesem Bereich.

Dessen Geschäftsführer Michael Stangl beschrieb nicht nur ausführlich und praxisnah die Erfolge, aber auch Herausforderungen in der Implementierung, sondern auch, wie Kunden, vor allem aber auch Franchise-Partner für dieses Thema gewonnen werden konnten. Als Untermauerung wartete Küche&Co mit 2 Franchisepartnern auf, die über ihre Sicht hinaus auch noch eine praktische Demonstration der Virtual Reality Brille mit im Gepäck hatten.

Den zahlreich vertretenen Franchise-Systeme, unter ihnen Burgerista, ‘s Fachl, MBE, Anker, Olina, TAB und viele mehr, wurde auch exklusiv das FRANCHISE Atelier vorgestellt – wo ab sofort Franchiserechts- und Franchise-Beratung sowie die Franchise Aus- und Weiterbildung gebündelt werden. Somit gibt es nunmehr erstmalig im deutschsprachigen Raum einen One-Stop-Shop für Franchise-Gründer und Franchise-Systeme. „Mit individuellen, umfassenden, kreativen und professionellen – modular aufgebauten – Lösungen für unsere Kunden aus der Franchise-Branche“, erklärt Thomas Ollinger, der bereits seit Jahren gemeinsam mit Nina Ollinger Franchise-Systeme berät.

Bevor es zum geselligen Teil des Abends kam, wurde noch all jenen, die mit ihrer Expertise und ihrer Praxis-Master Class den Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ bereichert haben, gedankt. „Dafür, dass ich mit eurer Unterstützung mein Herzensprojekt – eine Wissensplattform für Franchise-Gründer und Franchise-Manager, verwirklichen konnte, bin ich euch wirklich sehr dankbar“, bedankte sich Nina Ollinger und freute sich, dass bereits die nächsten Interessenten in der Pipeline sind.
So klang der Abend letztendlich auch aus – mit Fachgesprächen und dem regen Austausch in den Räumlichkeiten der historischen „Alten Post“ in Purkersdorf bei Wien.

Weitere Impressionen von dieser Veranstaltung finden Sie als Fotogalerie auf Flickr.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger lädt zu exklusiver Franchise-Soirée

Am 17.9.2020 ist es wieder einmal soweit: Wie jedes Jahr findet  in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger eine Veranstaltung exklusiv für Franchise-Systeme statt.

In ihrer langjährigen Tätigkeit als auf Franchise- und Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin begleitet Nina Ollinger viele Franchise-Systeme auf dem Weg zum Erfolg und unterstützt dessen Weiterentwicklung.

Gleichzeitig findet jährlich eine Veranstaltung statt, wo Experten aus der Franchise-Community zu einem aktuellen und relevanten Thema eingeladen werden. Eingebettet wird auch diese Veranstaltung in die bereits weitläufig bekannte Atmosphäre der Wienerwald-Wohlfühlkanzlei, die einlädt zu Diskussionen, Austausch und Netzwerken.

Verpassen auch Sie nicht diese einzigartige Gelegenheit, über auch für Ihr Franchise-Unternehmen relevante Themen zu diskutieren – ich bin überzeugt, es zahlt sich auch für Sie aus. Ich freue mich jetzt schon, Sie am 17.9.2020 in meiner Wohlfühlkanzlei zu begrüßen

Franchise Get-Together in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung der auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Ollinger präsentierte Georg Wawschinek anhand der Case Study Ankerbrot, wie man mediale Angriffe auf ein Franchise-System professionell abwehren kann.

„Mit den neuen Medien und Zugängen, die es heutzutage gibt, kann so etwas jedem von uns passieren“, beginnt Andreas Haider, Unimarkt-GF und Präsident des österreichischen Franchiseverbandes, seine Keynote und alle anwesenden Franchisegeber stimmen ihm zu. Die Rede ist von medialen Angriffen auf ein Franchise-System, um die es an diesem Abend in der Kanzlei der Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger geht.

Coach, Keynote-Speaker und Autor Georg Wawschinek beschrieb, wie man mit einfachen Mechanismen auf Krisen und mediale Angriffe bestmöglich reagieren kann. „Was Unternehmen als Krisensituationen betrachten, ist für Journalisten nur eine gute Story“, so der Rede-Experte, der anhand der Case Study Ankerbrot beschrieb, wie er gemeinsam mit der Rechtsanwältin und ihrem Franchise-Mandanten erfolgreich einen Medien-Angriff im Bürgeranwalt abwehren konnte und welche Mechanismen dabei erfolgreich waren. Sehr spannend war auch die Keynotedes Geschäftsführers von Ankerbrot, Ing. Walter Karger, indem er sehr offen die Vorgänge und auch die Entscheidungsfindung darstellte. Matthias Lehner, Gründer von Bodystreet und Vize-Präsident des deutschen Franchise-Verbandes erzählte in seiner Key Note von seinen Erfahrungen zu diesem Thema.

„Ich freue mich ganz besonders über das überwältigende Feedback der Teilnehmer“, resümiert Kanzlei-Inhaberin Nina Ollinger ihre Veranstaltung, „denn wenn das Bewusstsein für ein Thema vorhanden ist und die Teilnehmer für sich erkennen, dass man Wissen mit nach Hause nimmt, kann man von Erfolg sprechen“.

Weitere Impressionen von dieser Veranstaltung finden Sie als Fotogalerie auf Flickr und als Video auf unserem YouTube Channel.

Als besonderen Bonus gab es dann noch die exklusive Vorab-Präsentation des Zertifikatslehrgangs „der Franchise-Manager“, in dem Gründer von Franchise-Unternehmen und Franchisemanager ihr fachspezifisches Wissen in über 30 Masterclasses von Fachexperten und Praxisprofis ausbauen und erweitern können. Das Interesse war groß und so konnten schon vor dem Start Anfang 2020 die ersten Anmeldungen entgegengenommen werden.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger lädt zum exklusiven Franchise-Get-Together

Am 6.11.2019 haben Franchise-Systeme die einzigartige Möglichkeit, anhand der Case-Study Ankerbrot von Rede-Experten Georg Wawschinek zu lernen,  mediale oder gleichartige Angriffe professionell abzuwehren.

In ihrer langjährigen Tätigkeit als auf Franchise- und Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwältin begleitet Nina Ollinger viele Franchise-Systeme auf dem Weg zum Erfolg und unterstützt dessen Weiterentwicklung. Manchmal wird ihre Expertise allerdings auch in weniger angenehmen Situationen gebraucht und auch wertgeschätzt. Gerade diese Fälle sind es oft, die einen noch stärker aneinander binden, und es gibt für Nina Ollinger als Rechtsanwältin, aber auch als Beraterin wenig Schöneres, als sich gemeinsam über den Erfolg in diesen Causen zu freuen.

Franchise-Systeme bieten aufgrund ihrer speziellen Konstellation in einigen Bereichen eine größere Angriffsfläche – sei es im Wettbewerbsrecht oder auch im speziellen Verhältnis zu den Franchise-Partnern. Und gerade wenn man es am wenigsten braucht oder erwartet, passiert das Unvorhergesehene. Dann ist es einfach gut und wichtig, bestmöglich auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein. Das ist auch der Grund und Anlass dieser exklusiven Veranstaltung für Franchise-Unternehmen im historischen Kellergewölbe der Alten Post in Purkersdorf.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird anhand der Case Study Ankerbrot dargestellt, in welche Situation potenziell jedes Franchise-System kommen kann. Der anerkannte Rede-Experte Georg Wawschinek wird diese Fallstudie als Beispiel heranziehen, wie man mediale oder gleichartige Angriffe professionell abwehren kann. Ing. Walter Karger, Geschäftsführer des Traditionsunternehmens und Franchisegebers Ankerbrot, gibt in seiner Key Note Einblicke in die mitunter sehr komplexe Entscheidungsfindung und Nina Ollinger wird ein wenig aus der Rechtspraxis, die diese Case Study speziell macht, erzählen.

Eingebettet wird die Veranstaltung in die bereits weitläufig bekannte Atmosphäre der Wienerwald-Wohlfühlkanzlei, die einlädt zu Diskussionen, Austausch und Netzwerken.

Verpassen Sie nicht diese einzigartige Gelegenheit, über auch für Ihr Franchise-Unternehmen relevante Themen zu diskutieren – ich bin überzeugt, es zahlt sich auch für Sie aus. Ich freue mich jetzt schon, Sie am 6.11.2019 in meiner Wohlfühlkanzlei persönlich kennen zu lernen.

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Neuer Standort der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger im Salzkammergut

Die Wienerwald-Wohlfühlkanzlei von Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger setzt ihren nächsten Expansions-Schritt und bietet nun auch in Altmünster am Traunsee sowohl bestehenden wie auch neuen Mandanten ihre bewährten Dienstleistungen an.

„Vor allem in den beiden Bereichen ‚Franchiserecht‘ und ‚Pferderecht‘ ist es sicher auch für meine dynamisch wachsende Mandantschaft in Oberösterreich ein zusätzlicher Service“, ist Rechtsanwältin Nina Ollinger überzeugt und ergänzt: „Ich freue mich, unsere Dienstleistungen nun auch im Salzkammergut anbieten zu können“.

Auf dem Grasberg hoch über dem Traunsee findet das Motto der Kanzlei nun als „Wohlfühlkanzlei im Salzkammergut“ seine Fortsetzung. Mandanten erwartet die gewohnt hohe Qualität der Rechtsberatung im so speziellen Wohlfühlambiente nun auch in Altmünster.

Einheitliche europäische Regelung des Franchiserechts?

Schon 2013 beschäftigte sich das Europäische Parlament mit dem Franchising und stellte damals fest, dass “Franchising als Geschäftsmodell, welches neue sowie kleine Unternehmensformen unterstützt, zu begrüßen” seien. Andererseits mutmaßte das Europäische Parlament schon damals, dass in bestimmten Fällen unfaire, den Franchisenehmer benachteiligende Bestimmungen vorherrschen und rief nach transparenten und fairen Vertragsbedingungen.

Am 12. September 2017 wurde nunmehr eine Resolution im Europäischen Parlament verabschiedet (2016/2244(INI)), in dem europaweit einheitliche Richtlinien hinsichtlich Franchiseverträgen gefordert werden, hier vor allem in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung und Qualität der Dienstleistungen. Des Weiteren wird die Europäische Kommission aufgefordert, das Franchising im Handel zu überprüfen hinsichtlich der Existenz von unfairen Vertragsbestimmungen und anderen ungerechten Handelspraktiken.

Besonders hebt das Europäische Parlament die Prinzipien der ausgeglichenen Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer hervor und sieht diese offenbar oftmals gefährdet, genauso wie sie Wettbewerbsklauseln hinterfrägt. Zu guter Letzt nimmt sich das Europäische Parlament auch des Themas Wettbewerbsrecht an, hierbei vor allem die auch für das Franchising geltende Gruppenfreistellungsverordnung.

Festzustellen ist, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution ausschließlich Franchisenehmer schützende Positionen einnimmt. Sie argumentiert dies mit der – durchaus fragwürdigen – Begründung, dass Franchising in der EU lediglich ein Drittel zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie in den USA (1,89% des EU-BIP vs. 5,95% des US-BIP). Auch bleibt unklar, weshalb das EP die Unterentwicklung des Franchising in Europa durch ein einheitliches Franchiserecht bekämpfen möchte und hier die USA als Paradebeispiel heranzieht, ohne zu berücksichtigen, dass neben einer nationalen Gewerbeordnung (“Trade Regulation Rule”) in vielen US-Bundesstaaten eine eigene Franchise-Gesetzgebung existiert.

Unbestritten ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und seinen Franchisenehmern partnerschaftlich laufen soll und muss, um auch langfristig erfolgreich zu sein. Dies haben nicht nur die meisten Franchisesysteme wohl erkannt, sondern wird auch von den – vom EP als reine Franchisegeber-Organisationen zum einzigen Zwecke der Vertretung derer Interessen gebrandmarkten – nationalen Franchiseverbänden in Österreich und Deutschland seit langem propagiert. Neben Initiativen zur Durchsetzung von Qualität in Franchise-Systemen wie dem Franchise-Check des ÖFV wird gerade im deutschsprachigen Raum dem Thema “Fairplay Franchising” ein breiter – und wohlverdienter – Platz eingeräumt. Auch im heuer erschienenen Buch “der Franchisevertrag” von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ist das Thema “Fairplay im Franchising” mit einem Beitrag der führenden Franchise-Beraterin Waltraud Martius prominent vertreten.

Warum nun das Franchising als neuer Bereich des gut etablierten Regelungsdranges der Europäischen Union entdeckt wurde, bleibt ebenso unbeantwortet wie die grundsätzliche Frage, inwiefern die EU gegenüber anderen Wirtschaftsmächten durch neue Regulierungen wettbewerbsfähiger gemacht werden soll, anstatt die europäischen Unternehmen gerade durch Abbau von Regularien auf allen Ebenen zu unterstützen.

Ein Abend unter Freunden – Jubiläumsfeier der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Rechtsanwältin Nina Ollinger ist bereits seit über 5 Jahren mit ihrer Wienerwald-Wohlfühlkanzlei in Purkersdorf, Klosterneuburg und Gablitz tätig. Das Wachstum zu einer mittelständischen Kanzlei mit 3 Standorten war unglaublich, und Nina Ollinger ist insbesondere stolz darauf, mit ihrer Wohlfühlkanzlei eine neue, andere Dimension der Rechtsberatung anzubieten, in der neben der Kompetenz die Beratung auf Augenhöhe und die persönliche Ebene zum Mandanten eine tragende Rolle spielt. Gerade beim umfangreichen Portfolio – neben der allgemeinen Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen weist Nina Ollinger im Franchiserecht und im Pferderecht eine besondere Expertise auf, ist es umso wichtiger, Kompetenz und Vertrauen zu paaren, damit die unterschiedlichen Ansprechpersonen allesamt professionell bedient werden.

Eine derart rasche Entwicklung wäre ohne die Unterstützung von Kooperationspartnern und das Vertrauen der Mandanten, jedenfalls in beiden Fällen ohne eine wechselseitige Wertschätzung in der laufenden Zusammenarbeit nicht möglich und vorstellbar. Umso wichtiger war es Nina Ollinger, bei all jenen “Danke” zu sagen, welche die Rechtsanwältin die letzten über 5 Jahre begleitet, unterstützt, gefördert und mandatiert – ihr einfach ihr Vertrauen geschenkt – haben. Viele davon sind mittlerweile zu Freunden geworden, was Nina Ollinger besonders schätzt und freut.

So wurden am letzten Donnerstag die Kanzleiräumlichkeiten zu Empfangsräumlichkeiten für die zahlreichen Gäste, die der Einladung gefolgt sind, umfunktioniert. Das umfangreiche Programm wurde durch die Eröffnungs- und Dankesworte von Nina Ollinger und eine Begrüßung von Purkersdorfs Bürgermeister Karl Schlögl eingeleitet. Die führende Franchiseberaterin und Ehrenpräsidentin des ÖFV Waltraud Martius hielt eine wundervolle Laudation und eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion diskutierte zum Thema “Unternehmertum in Österreich – quo vadis?”. Das musikalische Highlight war eine Darbietung der beiden Musicalstars Caroline Vasicek-Pfeifer und Boris Pfeifer, die kurzerhand ein 3köpfiges Mädchenensemble mitbrachten und mit einem abwechslungsreichen Potpourri das Publikum verzauberten. Sehen Sie hier einen Rückblick des erinnerungswürdigen Abends:

Neben dem Programm im Veranstaltungskeller der Kanzlei wurde auch – erstmals – der Weinkeller der Kanzlei, in dem zukünftig diskrete und vertrauliche Besprechungen stattfinden werden, präsentiert. Der Empfang sowie das Buffet fanden in den Kanzleiräumlichkeiten statt, wo der Abend auch im entsprechenden Rahmen bei Unterhaltung und Netzwerken ausklang.

Passend zur Veranstaltung wurde die neue Festtags-Broschüre der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger aufgelegt und verteilt, in der viele der Angesprochenen zu Wort kommen und über ihre Erfahrungen mit Nina Ollinger und ihrer Wohlfühlkanzlei berichten. DIe Broschüre kann online über diesen Link durchgeblättert oder in der Kanzlei bestellt werden.

Das Feedback der Gäste war überwältigend, sodass Rechtsanwältin Nina Ollinger zufrieden resümiert: “Eine wunderbare Veranstaltung, in der ich mich, aber auch und vor allem meine Gäste sich sehr wohl fühlten. Schön, wenn ich damit mein Ziel erreicht habe”.

Die komplette Foto-Bibilothek dieses wundervollen Abends finden Sie hier auf Flickr, den Beitrag in den Bezirksblättern hier.

Hausdurchsuchungen in der Franchise-Branche?

Hausdurchsuchungen von Behörden in Unternehmen kennt man aus den Medien. Wirklich betroffen fühlt sich dabei selten jemand, doch die Bundeswettbewerbsbehörde wird regelmäßig tätig und gerade die Franchise-Systeme sind mit ihrer kartellrechtlichen Exponiertheit durchaus im Kreis der möglich Betroffenen.

“Im Falle des Falles ist das korrekte Verhalten aller Beteiligter unabdingbar” erklärt Rechtsanwältin Nina Ollinger, die aufgrund ihrer Expertise im Kartellrecht bereits Hausdurchsuchungen begleitet hat und weiß, worauf es ankommt. “Oft werde ich von Unternehmen kontaktiert mit der Bitte, ein Seminar für deren Mitarbeiter zum Thema “Kartellrecht in der Praxis” oder “Wie verhalte ich mich richtig bei Hausdurch-suchungen” abzuhalten – oft jedoch, nachdem ein Vorfall stattgefunden hat.

Daraus ist die Überlegung entstanden, einen Workshop zum Thema „Kartellrecht kennen und einhalten – Hausdurchsuchung vermeiden bzw korrekt reagieren“ anzubieten, um gerade Franchise-Systeme auf diese Eventualität vorzubereiten. Neben der Darstellung der Verhaltensweisen wird auch ein individueller Leitfaden erarbeitet.

Der Workshop wird wieder gemeinsam mit Waltraud Martius angeboten, die ihre Expertise gerade in diesem Bereich einbringt, sollte dieses Thema jedenfalls auch in die Know-How-Dokumentation einfließen. Details zum Workshop und zur Anmeldung finden Sie im Informationsfolder.

Sie können sich auch gleich direkt für die Franchise-Werkstatt anmelden:

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Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger präsentiert ihr neues Buch zum Thema „Franchisevertrag“

Das Buch, das im nwv-Verlag herausgegeben wird, kann im Design der Rechtsanwaltskanzlei von Nina Ollinger hier bezogen werden – einfach das untenstehende Formular ausfüllen (€ 24,90, zzgl. Porto)!

Wenig überraschend spielt der Franchisevertrag bei jeder Rechtsberatung im Franchisebereich – seitens des Franchisegebers gleichermaßen wie seitens des Franchisenehmers – die entscheidende Rolle, ist dieser doch Dreh- und Angelpunkt der gesamten Beziehung zwischen den beiden Vertragsparteien. So ist Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich in erster Linie auf den Franchisevertrag beziehen.

„Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte des Franchisevertrages war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. So widmet sich das vorliegende Buch den gängigen Franchisevertrags-Klauseln und ist – verständlich formuliert und trotzdem umfassend aufbereitet – ein Ratgeber für den Laien gleichermaßen wie für den Fachmann. Mit Beispielen aus der Judikatur und einem klaren Aufbau – mit Zusammenfassungen sowie Tipps am Ende jedes Kapitels – empfiehlt sich dieses Buch für alle, die sich mit dem Thema Franchising näher auseinander setzen.

Die große Resonanz schon im Vorfeld zeigt die Bedeutsamkeit des Themas „Franchisevertrag“, das in diesem Buch umfassend aufbereitet wird. So freut sich der Präsident des Österreichischen Franchiseverbandes Andreas Haider, Geschäftsführer von Unimarkt, darüber, dass „das Buch eine Unterstützung dabei sein wird, bei beiden Seiten Verständnis für die Regelungen im Vertrag, aber auch für die rechtliche Basis der Zusammenarbeit hervorzurufen“.

Auch Matthias Lehner, Vizepräsident des deutschen Franchiseverbandes und Gründer vom Franchisesystem Bodystreet, freut sich sehr, dass dieses Buch entstanden ist, und die Generalsekretärin des österreichischen Franchiseverbandes Barbara Rolinek ist zuversichtlich, „dass sowohl Franchise-Geber wie auch Franchise-Nehmer in diesem Werk eine fundierte und breite Unterstützung in der erfolgreichen Gestaltung der Basis ihres zukünftigen gemeinsamen Handelns vorfinden werden“.

Pressestimmen:
Bezirksblatt

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger Referentin beim Franchise Future Camp

Das „Franchise Future Camp“ ist ein neues Informationsangebot für Menschen, die überlegen, sich selbständig zu machen – und das womöglich im Franchising.

Das Franchise Future Camp findet vom 22. – 24.6. satt und ist eine Mischung aus Vorträgen, Anwendungsbeispielen, Coaching und Terminen. Der erste Tag ist den Basics der Selbständigkeit und Franchising gewidmet, der zweite Tag ist für das Coaching-Tool der „Heldenreise“ reserviert. Hier werden die Teilnehmer/innen bei ihrer inneren Reflexion zur beruflichen Veränderung begleitet. Am dritten und letzten Tag finden Expertengespräche mit Franchisenehmern (zB von LernQuadrat) und Franchisegebern wie zB. McDonald´s oder das Futterhaus in kleiner Runde statt. Referenten/innen für die Basics kommen u.a. vom Österreichischen Franchise Verband, der Wirtschaftskammer Wien (Steuerrecht, Sozialversicherung) und Mailboxes Etc. (MBE). Die Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger spricht an diesem Tag über Franchise-Verträge, Mag. Wolfgang Fuchs/SISCON deckt das Thema Businessplan ab.

Veranstaltet wird das Franchise Future Camp von Cox Orange. Carina Felzmann, die Geschäftsführerin von Cox Orange dazu: „Das Future Camp ist für jene Menschen gedacht, die zum einen entdecken wollen, ob die Selbstständigkeit wirklich genug Ziehkraft für sie hat und Franchising ihr Thema ist. Bei dem einen geht es um die innere Bereitschaft, auf eigenen Füßen stehen zu wollen beim anderen ob das Vertriebssystem des Franchisings zu dem Menschen passt. Denn das ist die Voraussetzung für den persönlichen Erfolg auf diesem Weg.“

Mehr Informationen finden Sie in diesem Folder und auf der Homepage von Cox Orange bzw. in diesem Pressebericht.

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