das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger klärt auf

Das österreichische „Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HSchG) ist am 27.2.2023 in Kraft getreten. Es ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht, die bereits bis Ende 2021 umgesetzt hätte werden sollen.

Worum geht es dabei konkret? Wie schon der sperrige Name des Bundesgesetzes verrät, werden Unternehmen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten, damit Hinweisgeber vertraulich an diese Verstöße bzw. Verdachtsmomente dieser melden können.

Das HSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Möglichkeit zum anonymen Hinweisgeben durch Einrichtung eines internen Meldekanals zu schaffen. Für Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten treten wesentliche Teile des Gesetzes mit einer Schonfrist erst zum 17.12.2023, in Kraft. Österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 250 Mitarbeitenden haben bis zum 25. August 2023 Zeit, interne Meldekanäle einzurichten. Es gilt zudem eine sechs-monatige Übergangsfrist für die Einrichtung interner sowie externer Stellen ab Inkrafttreten.

Das HSchG legt u.a. fest, wer als Hinweisgeber gilt und wie er geschützt ist, welche Unternehmen interne Meldekanäle einzurichten und zu betreiben haben, wie interne und externe Meldekanäle ausgestaltet zu sein haben und wie mit Hinweisen umzugehen ist. Bei Implementierung des Meldeverfahrens sind die Vorschriften der DSGVO einzuhalten. Die Identität von Hinweisgebern ist durch die internen und externen Stellen zu schützen.

Wie schon bei der DSGVO wird auch in diesem Gesetz mit strengen Sanktionen gearbeitet: Unternehmen wie auch Individualpersonen, die Personen an der Hinweisgebung hindern, Vergeltungsmaßnahmen setzen bzw. Bestimmungen zum Schutze der Vertraulichkeit verletzen, müssen neben Schadenersatzansprüchen auch mit Verwaltungsstrafen rechen.

Aufgrund der konkreten rechtlichen Gestaltung gibt es – wieder einmal – einige Fallstricke zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, sich schon aufgrund einer mangelhaften Umsetzung strafbar zu machen. Eine sowohl rechtliche wie auch datenschutzbezogene Beratung und im Idealfall eine Begleitung oder Organisation durch externe Experten ist deshalb empfehlenswert.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger präsentiert das Buch “Mein Franchise-System”

Im Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ finden alle, die ins Franchising einsteigen oder ihr fachbezogenes Wissen erweitern wollen, wirtschaftliche und rechtliche Basics und hilfreiche Tipps.

Franchising, als ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem zwischen Unternehmern, zählt sicher zu den komplexeren Möglichkeiten einer Geschäftsidee. „Bevor man ins Abenteuer Franchising einsteigt, ist es dringend anzuraten, sich gründlich und umfassend mit allen Themen, die das Franchising speziell macht, zu befassen“, davon ist Rechtsanwältin Nina Ollinger überzeugt. Sie sollte es wissen, berät die Franchiserechts-Expertin doch seit über zehn Jahren auch eine Vielzahl an heimischen und internationalen Franchise-Systemen.

Mit dem neuen Buch „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“ wird nun eine weitere Möglichkeit dazu für all jene, die ein Franchise-System gründen wollen, ihr Unternehmen auf Franchising ausrichten oder das bestehende Franchise-System weiter entwickeln wollen, geschaffen. Mit ihrem FRANCHISE-Atelier sind Rechtsanwältin Nina Ollinger und Unternehmensberater Thomas Ollinger schon länger gemeinsam für Franchise-Unternehmer tätig. Und auch der Online-Zertifikatslehrgang „der Franchise Manager“ zielt auf diese Unternehmer ab. Nun wird mit dem Buch „Mein Franchise-System“ das franchise-spezifische Angebot der beiden weiter erweitert – gleichfalls neben dem Buch “Der Franchisevertrag – Knebelung oder Klarheit”, mittlerweile ein Klassiker von Nina Ollinger.

„Das Buch soll Franchisegründer und Franchiseunternehmer die Möglichkeit geben, über die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Bereiche eines Franchisesystems nachlesen zu können sowie einen umfassenden Überblick zu bekommen – dies sowohl auf der taktischen Management-Ebene wie auch in Bezug auf das strategische Leadership“, beschreibt der Franchise-Berater Thomas Ollinger, selbst ehemaliger Franchise-Gründer, die Zielsetzung des Buches. Es bildet den Lebenszyklus eines Franchisesystems – von der Planung über Gründung, Entwicklung bis hin zu Expansion – gleichermaßen ab wie hard und soft facts zu den einzelnen Themenbereichen. Neben vielen Tipps beinhaltet das Buch auch Checklisten zum Franchisevertrag und Franchise-Handbuch. In einem Sonderkapitel erläutert die deutsche Rechtsanwältin Ruth Dünisch die Aspekte des deutschen Rechts im Franchising.

Aus dem Inhalt:

• Grundlagen des Franchising
• Von der Idee zum Franchising
• Must-Haves eines Franchise-Systems
• Der ideale Franchise-Nehmer
• Die Franchisegebühr
• Der Franchise-Vertrag und das Franchise-Handbuch
• Vom Erstkontakt zum Abschluss des Franchise-Vertrages
• Das optimale Vertragsgespräch
• Franchise-Systeme in die Reife führen und Krisen vermeiden

Das über 200 Seiten umfassende Buch ist um €24,90 zzgl. Versand erhältlich. Das Kombipaket mit dem Buch “Franchisevertrag” ist als Aktion um € 40,00 zzgl. Versand erhältlich.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 75 Bewertungen auf ProvenExpert.com