Einheitliche europäische Regelung des Franchiserechts?

Schon 2013 beschäftigte sich das Europäische Parlament mit dem Franchising und stellte damals fest, dass “Franchising als Geschäftsmodell, welches neue sowie kleine Unternehmensformen unterstützt, zu begrüßen” seien. Andererseits mutmaßte das Europäische Parlament schon damals, dass in bestimmten Fällen unfaire, den Franchisenehmer benachteiligende Bestimmungen vorherrschen und rief nach transparenten und fairen Vertragsbedingungen.

Am 12. September 2017 wurde nunmehr eine Resolution im Europäischen Parlament verabschiedet (2016/2244(INI)), in dem europaweit einheitliche Richtlinien hinsichtlich Franchiseverträgen gefordert werden, hier vor allem in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung und Qualität der Dienstleistungen. Des Weiteren wird die Europäische Kommission aufgefordert, das Franchising im Handel zu überprüfen hinsichtlich der Existenz von unfairen Vertragsbestimmungen und anderen ungerechten Handelspraktiken.

Besonders hebt das Europäische Parlament die Prinzipien der ausgeglichenen Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer hervor und sieht diese offenbar oftmals gefährdet, genauso wie sie Wettbewerbsklauseln hinterfrägt. Zu guter Letzt nimmt sich das Europäische Parlament auch des Themas Wettbewerbsrecht an, hierbei vor allem die auch für das Franchising geltende Gruppenfreistellungsverordnung.

Festzustellen ist, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution ausschließlich Franchisenehmer schützende Positionen einnimmt. Sie argumentiert dies mit der – durchaus fragwürdigen – Begründung, dass Franchising in der EU lediglich ein Drittel zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie in den USA (1,89% des EU-BIP vs. 5,95% des US-BIP). Auch bleibt unklar, weshalb das EP die Unterentwicklung des Franchising in Europa durch ein einheitliches Franchiserecht bekämpfen möchte und hier die USA als Paradebeispiel heranzieht, ohne zu berücksichtigen, dass neben einer nationalen Gewerbeordnung (“Trade Regulation Rule”) in vielen US-Bundesstaaten eine eigene Franchise-Gesetzgebung existiert.

Unbestritten ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und seinen Franchisenehmern partnerschaftlich laufen soll und muss, um auch langfristig erfolgreich zu sein. Dies haben nicht nur die meisten Franchisesysteme wohl erkannt, sondern wird auch von den – vom EP als reine Franchisegeber-Organisationen zum einzigen Zwecke der Vertretung derer Interessen gebrandmarkten – nationalen Franchiseverbänden in Österreich und Deutschland seit langem propagiert. Neben Initiativen zur Durchsetzung von Qualität in Franchise-Systemen wie dem Franchise-Check des ÖFV wird gerade im deutschsprachigen Raum dem Thema “Fairplay Franchising” ein breiter – und wohlverdienter – Platz eingeräumt. Auch im heuer erschienenen Buch “der Franchisevertrag” von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ist das Thema “Fairplay im Franchising” mit einem Beitrag der führenden Franchise-Beraterin Waltraud Martius prominent vertreten.

Warum nun das Franchising als neuer Bereich des gut etablierten Regelungsdranges der Europäischen Union entdeckt wurde, bleibt ebenso unbeantwortet wie die grundsätzliche Frage, inwiefern die EU gegenüber anderen Wirtschaftsmächten durch neue Regulierungen wettbewerbsfähiger gemacht werden soll, anstatt die europäischen Unternehmen gerade durch Abbau von Regularien auf allen Ebenen zu unterstützen.

Franchising beim Bürgeranwalt des ORF – mit Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger

Harte Zeiten für das Image des Franchising in Österreich. Schlimm genug, dass hierzulande Franchising nicht den Stellenwert wie in anderen Ländern genießt – es häufen sich die negativen Schlagzeilen in den Medien aufgrund des “negative campaigning” einiger Weniger (siehe auch folgenden Beitrag). Wie das Franchising beim Bürgeranwalt dargestellt wird, war am 16.9. auf ORF zu sehen.

In der Ankündigung berichtet der ORF, dass “einige Franchisenehmer eines Franchise-Systems mit “ihren” Filialen schlechte Erfahrungen gemacht haben.Trotz aller Anstrengungen seien die Geschäfte nicht rentabel zu führen gewesen, behaupten sie und wollen entschädigt werden. Der Franchisegeber entgegnet, dass die Partner schlecht gewirtschaftet hätten.”

Eine spannende Diskussion zeigte letztendlich klar auf, wo die Probleme tatsächlich liegen: Die Rechtsvertreterin des Franchisegebers, Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger, legte dar, dass sämtliche Urteile der anhängigen Verfahren – teils erstinstanzlich – zugunsten des Franchisegebers ausfielen und somit die Rechtslage eindeutig ist.

Dennoch kann die Franchise-Wirtschaft einige Lehren aus dem Fall sowie der Berichterstattung ziehen: Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Themen, insbesondere auch hinsichtlich des Kartellrechts, muss – durch eine professionelle Rechtsvertretung – rechtzeitig und regelmäßig geführt werden, um böse Überraschungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Und: Auf die Wahl der passenden Rechtsvertretung sollte auch entsprechend Augenmerk gelegt werden. Denn neben Erfahrung und Expertise zählen auch andere Faktoren, die sich oft erst im Ernstfall zeigen – und den Unterschied machen, wie man rechtlich, aber auch imagemäßig, repräsentiert ist. DIe Franchise-Werkstatt, die Rechtsanwältin Nina Ollinger gemeinsam mit der führenden Franchiseberaterin Waltraud Martius von SYNCON International Franchise Consultants anbietet, beschäftigt sich neben dem aktuellen Thema DSG-VO auch mit dem Thema Kartellrecht und die richtigen Vorbereitungen auf Hausdurchsuchungen.

Schauen Sie sich den Beitrag beim Bürgeranwalt an und machen Sie sich selbst ein Bild:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 75 Bewertungen auf ProvenExpert.com