Wer ist im Franchiseverhältnis schuld, wenn der erwartete Umsatz nicht kommt?

Der OGH (3 Ob 187/17x vom 25. 10. 2017) hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit einem für die Franchisebranche durchaus regelmäßig wiederkehrenden Thema befasst: Bestehen Ansprüche seitens des Franchisenehmers, wenn progostizierte zu erreichende Umsätze nicht eintreten?

Was war im konkreten Fall geschehen? Der für Kundenbetreuung zuständige Mitarbeiter der beklagten Franchisegeberin hat vor Abschluss des Franchisevertrags gegenüber der klagenden Franchisenehmerin eine unrichtige Prognose der (auch) am konkreten Standort zu erzielenden Tagesumsätze abgegeben („bis zu 1.500 €“), obwohl dieser Standort – für einen Fachmann erkennbar – aus verschiedenen Gründen weniger attraktiv war als der ursprünglich in Aussicht genommene in einem Einkaufszentrum; erzielbar wäre nur ein Tagesumsatz von maximal 750 € bis 1.000 € gewesen.

Bestätigt hat der OGH die Beurteilung der Vorinstanz, das Verhalten des Kundenbetreuers des Franchisegebers sei in Anbetracht der Umstände bloß als leicht fahrlässig zu werten: Die Franchisenehmerin drängte auf eine möglichst rasche Genehmigung des von ihr ausfindig gemachten Ersatzobjekts und es musste ihr klar sein, dass der Kundenbetreuer bei der gemeinsamen Besichtigung keine eigene Frequenzbeobachtung vorgenommen hat, sondern sich bei seiner Umsatzprognose auf die diesbezüglichen Angaben der Franchisenehmerin verlassen hat; schon zuvor hatte die Franchisegeberin in einem E-Mail erklärt, das Objekt nicht nur selbst besichtigt und für gut geeignet befunden, sondern auch schon die (positive) Meinung ihres Steuerberaters eingeholt zu haben. Weiters war für sie erkennbar, dass es sich bei der Aussage des Kundenbetreuers betreffend dem erzielbaren Tagesumsatz erstens nur um eine Prognose und nicht eine Zusage handelte und zweitens um eine insofern unpräzise Äußerung, als sie sich nur auf den maximal erzielbaren Tagesumsatz und nicht auf den – für die wirtschaftliche Entscheidung über den Vertragsabschluss relevanteren – durchschnittlich zu erzielenden Umsatz bezog.

Für die Franchisenehmerin war auch aus jener Bestimmung des Franchisevertrags nichts zu gewinnen, wonach die Franchisegeberin für Schäden des Franchisenehmers, die sie im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit verursacht hat, zwar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, schon bei sonstiger, also leichter, Fahrlässigkeit aber dann, wenn sie Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Franchisevertrags erst ermöglicht: Liegt es – so der OGH – doch auf der Hand, dass die unrichtige Umsatzprognose des Kundenbetreuers für sich allein die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags nicht vereitelte.

Was lernen wir daraus: zum einen sollten Franchise-Systeme mit Umsatzerwartungen gegenüber potenziellen Franchisenehmern grundsätzlich vorsichtig sein und den Mitarbeitern hier auch die entsprechenden Werkzeuge und Schulungen zur Hand geben. Zum anderen aber ist auch hier die konkrete Ausformulierung der Haftung in Franchiseverträgen entscheidend, wenn es trotz allem zu Unzufriedenheit seitens eines Franchisenehmers kommt. Wie bei vielen anderen Themen gilt auch hier: die Ausgestaltung eines guten Franchisevertrages ist für den Franchisegeber eine Investition, an der nicht gespart werden sollte, wenn man in der laufenden Arbeit Zeit, Ärger und vor allem Geld sparen möchte.

Franchising beim Bürgeranwalt des ORF – mit Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger

Harte Zeiten für das Image des Franchising in Österreich. Schlimm genug, dass hierzulande Franchising nicht den Stellenwert wie in anderen Ländern genießt – es häufen sich die negativen Schlagzeilen in den Medien aufgrund des “negative campaigning” einiger Weniger (siehe auch folgenden Beitrag). Wie das Franchising beim Bürgeranwalt dargestellt wird, war am 16.9. auf ORF zu sehen.

In der Ankündigung berichtet der ORF, dass “einige Franchisenehmer eines Franchise-Systems mit “ihren” Filialen schlechte Erfahrungen gemacht haben.Trotz aller Anstrengungen seien die Geschäfte nicht rentabel zu führen gewesen, behaupten sie und wollen entschädigt werden. Der Franchisegeber entgegnet, dass die Partner schlecht gewirtschaftet hätten.”

Eine spannende Diskussion zeigte letztendlich klar auf, wo die Probleme tatsächlich liegen: Die Rechtsvertreterin des Franchisegebers, Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger, legte dar, dass sämtliche Urteile der anhängigen Verfahren – teils erstinstanzlich – zugunsten des Franchisegebers ausfielen und somit die Rechtslage eindeutig ist.

Dennoch kann die Franchise-Wirtschaft einige Lehren aus dem Fall sowie der Berichterstattung ziehen: Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Themen, insbesondere auch hinsichtlich des Kartellrechts, muss – durch eine professionelle Rechtsvertretung – rechtzeitig und regelmäßig geführt werden, um böse Überraschungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Und: Auf die Wahl der passenden Rechtsvertretung sollte auch entsprechend Augenmerk gelegt werden. Denn neben Erfahrung und Expertise zählen auch andere Faktoren, die sich oft erst im Ernstfall zeigen – und den Unterschied machen, wie man rechtlich, aber auch imagemäßig, repräsentiert ist. DIe Franchise-Werkstatt, die Rechtsanwältin Nina Ollinger gemeinsam mit der führenden Franchiseberaterin Waltraud Martius von SYNCON International Franchise Consultants anbietet, beschäftigt sich neben dem aktuellen Thema DSG-VO auch mit dem Thema Kartellrecht und die richtigen Vorbereitungen auf Hausdurchsuchungen.

Schauen Sie sich den Beitrag beim Bürgeranwalt an und machen Sie sich selbst ein Bild:

Das Buch “Der Franchisevertrag” in der Edition Ihres Franchise-Systems

Dass der Franchisevertrag den Dreh- und Angelpunkt der Beziehung zwischen dem Franchise-System und seinen Franchise-Partnern ist, liegt auf der Hand. Aus diesem Grund wird sowohl dem Franchise-System wie auch den zukünftigen Franchisenehmern stets wärmstens empfohlen, sich intensiv mit diesem auseinander zu setzen. Den Franchise-Systemen, da der Franchisevertrag letztendlich eine Visitenkarte des Systems ist: wenn Transparenz, Offenheit, Fairness und nicht zuletzt Aktualität gegeben sind, können eventuell auftretende Probleme schon im Vorfeld bestmöglich vermieden werden. Den Franchisenehmern deshalb, da vielen zu wenig bewusst ist, dass die Tätigkeit eines Franchisenehmers eine Unternehmer-tätigkeit darstellt, mit der auch unternehmerische Pflichten eingegangen werden.

Professionelle Franchise-Systeme, die auch Wert auf Fairplay im Franchising setzen, versuchen gerade ihre Franchisenehmer bestmöglich beim Verstehen des Franchisevertrages zu unterstützen. Das beginnt bei der klaren und verständlichen Formulierung und beinhaltet in der Regel auch eine intensive Beschäftigung mit dem Vertrag.

Als weitere Unterstützung und auch als Maßnahme zur Erhöhung der Transparenz, Vermeidung vor zukünftigen Schwierigkeiten (siehe dazu auch den Beitrag “Franchising – ein zukunftsweisendes Modell?”) und letztendlich auch als Baustein in der Bildung des “Employer Branding” bietet Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ihr neuestes Buch “Der Franchisevertrag”, welches auch ein Kapitel von Waltraud Martius zum Thema “Fairplay Franching auch beim Vertragsabschluss” enthält, als individuelle Edition für Ihr Franchise-System an. Diese kann sowohl für die Mitarbeiter der Systemzentrale als auch für bestehende und zukünftige Franchise-Partner bestimmt sein.

Je nach beabsichtigter Auflage sind unterschiedliche Varianten möglich – am besten Sie fragen direkt bei uns unter Bekanntgabe der geplanten Menge an – gerne lassen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot zukommen!

Hausdurchsuchungen in der Franchise-Branche?

Hausdurchsuchungen von Behörden in Unternehmen kennt man aus den Medien. Wirklich betroffen fühlt sich dabei selten jemand, doch die Bundeswettbewerbsbehörde wird regelmäßig tätig und gerade die Franchise-Systeme sind mit ihrer kartellrechtlichen Exponiertheit durchaus im Kreis der möglich Betroffenen.

“Im Falle des Falles ist das korrekte Verhalten aller Beteiligter unabdingbar” erklärt Rechtsanwältin Nina Ollinger, die aufgrund ihrer Expertise im Kartellrecht bereits Hausdurchsuchungen begleitet hat und weiß, worauf es ankommt. “Oft werde ich von Unternehmen kontaktiert mit der Bitte, ein Seminar für deren Mitarbeiter zum Thema “Kartellrecht in der Praxis” oder “Wie verhalte ich mich richtig bei Hausdurch-suchungen” abzuhalten – oft jedoch, nachdem ein Vorfall stattgefunden hat.

Daraus ist die Überlegung entstanden, einen Workshop zum Thema „Kartellrecht kennen und einhalten – Hausdurchsuchung vermeiden bzw korrekt reagieren“ anzubieten, um gerade Franchise-Systeme auf diese Eventualität vorzubereiten. Neben der Darstellung der Verhaltensweisen wird auch ein individueller Leitfaden erarbeitet.

Der Workshop wird wieder gemeinsam mit Waltraud Martius angeboten, die ihre Expertise gerade in diesem Bereich einbringt, sollte dieses Thema jedenfalls auch in die Know-How-Dokumentation einfließen. Details zum Workshop und zur Anmeldung finden Sie im Informationsfolder.

Sie können sich auch gleich direkt für die Franchise-Werkstatt anmelden:

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Franchising – ein zukunftsweisendes Modell?

Die Vorteile des Franchising liegen für viele auf der Hand; ebenso der partnerschaftliche Zugang als einer der Erfolgsfaktoren. Dennoch tut sich das Franchising hierzulande schwer, die ihm zustehende Akzeptanz zu erhalten. Wenn dazu noch negatives Campaigning kommt, getrieben von Einzelinteressen und unterstützt von einzelnen Medien, ist der Schaden groß. Umso wichtiger wird es, die positiven Seiten des Franchising noch lauter nach außen zu tragen. Ob dies beim Bürgeranwalt gelungen ist, sehen wir am 16.9. auf ORF.

Studien belegen, dass die Franchise-Wirtschaft in Österreich seit Jahren eine steigende Tendenz verzeichnet. Dies hat einen guten Grund: als Kooperations- und Vertriebssystem ist Franchising eine exzellente Alternative für diejenigen, die unternehmerisch tätig sein wollen, aber lieber auf ein erprobtes Geschäftsmodell als Grundlage ihrer Unternehmertätigkeit zurückgreifen wollen. Basis des Franchising ist die Partnerschaft selbständiger Unternehmer, die ein gemeinsames Ziel verfolgen – nämlich ein erfolgreiches Konzept für alle gewinnbringend umzusetzen.

Der partnerschaftliche, wertschätzende und achtsame Umgang ist beim Franchising einer der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste, Grundlagen für ein für alle Partner erfolgreiches Handeln. Aus diesem Grund wird das Thema Qualität auch im österreichischen Franchiseverband hoch gehalten, der im Rahmen des System Checks eine Zertifizierung von Franchise-Systemen durchführt.

Dreh- und Angelpunkt ist im Franchising sicherlich der Franchisevertrag. Aus diesem Grund wird sowohl dem Franchise-System wie auch den zukünftigen Franchisenehmern wärmstens empfohlen, sich intensiv mit diesem auseinander zu setzen. Den Franchise-Systemen, da der Franchisevertrag letztendlich eine Visitenkarte des Systems ist: wenn Transparenz, Offenheit, Fairness und nicht zuletzt Aktualität gegeben sind, können eventuell auftretende Probleme schon im Vorfeld bestmöglich vermieden werden. Den Franchisenehmern deshalb, da vielen zu wenig bewusst ist, dass die Tätigkeit eines Franchisenehmers eine Unternehmertätigkeit darstellt. Dies bedeutet die Übernahme von Verantwortung, auch wenn das Franchising in vielen Bereichen umfangreiche Hilfestellungen bietet.

Fairplay ist im Franchising ganz besonders wichtig, wie auch die führende Franchise-Strategieexpertin Waltraud Martius unterstreicht. Dass es im Franchising dennoch – wie in allen anderen Branchen oder Geschäftsmodellen – auch „schwarze Schafe“ gibt, soll nicht bestritten werden. Leider nutzen enttäuschte Unternehmer, meist unterstützt von deren Beratern,  die Medien, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen bzw. um ihre Interessen, meist wenn der Rechtsweg zu einer Niederlage geführt hat, auf diesem Wege durchzusetzen. Besonders traurig ist es dann, wenn sich diese Medien  vor den Karren spannen lassen, wenn es um die einseitige subjektive Darstellung individueller Sichtweisen und Interessen geht, und dadurch der Franchise-Wirtschaft allgemein großen Schaden zugeführt wird, wie dies im Artikel „Wenn Franchise Ärger macht“ des Wirtschaftsmagazins Gewinn der Fall ist. Auch der Bürgeranwalt widmet sich am 16.9. dem Thema „Franchising“ anhand des Falles einer (bereits erstinstanzlich gerichtlich bestätigten) Kündigung durch den Franchisegeber.

Die Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger, Autorin des Buches „Der Franchisevertrag“, berät seit Jahren Franchise-Systeme in der Erstellung oder Anpassung ihrer Franchise-Verträge und vertritt diese in (gerichtlichen) Auseinandersetzungen. Sie berät gleichermaßen (zukünftige) Franchisenehmer bei der Beurteilung der ihnen vorliegenden Verträge. Nina Ollinger ist überzeugt, dass es anhand der oben beschriebenen Entwicklungen immer wichtiger wird, die positiven Aspekte des Franchising noch stärker zu kommunizieren. „Es geht nicht an, dass die ohnehin nicht gerade unternehmerfreundliche Stimmung in Österreich dazu genutzt wird, potenziellen Franchisenehmern einen möglichen zukünftigen beruflichen Weg schlecht zu reden, nur um Eigeninteressen dann durchzusetzen, wenn die anderen Wege erfolglos blieben“. Denn Franchising, davon ist die Rechtsanwältin überzeugt, ist mit seinen Attributen jedenfalls ein zukunftsweisendes Modell – auch in Österreich.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 76 Bewertungen auf ProvenExpert.com