Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

T 02231 / 22365
F 01 / 342 42 300 300
E office@ra-ollinger.at

Verfassen von Testamenten

Verfassen von Testamenten

Das Testament regelt, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Wir unterstützen Sie damit Sie genau jene Vermögensverteilung anordnen können, die Sie sich für die Zeit nach Ihrem Tod wünschen.

Nach einem ausführlichen Gespräch wissen wir, was Ihre Wünsche sind und welche Rahmenumstände zu beachten sind. Unter Berücksichtigung der Gültigkeitsvoraussetzungen (damit Ihr Testament wirksam ist, und es zu einer erfolgreichen Erbeinsetzung kommen kann) erstellen wir dann für Sie ein Testament.

Da ein Testament mit verschiedenen Bedingungen oder Auflagen verbunden werden kann, bestehen viele Möglichkeiten Ihren letzten Willen nach Ihrem Wunsch zu gestalten, denn die Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung sind vielfältig.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Testament einerseits gefunden wird, und andererseits das Gericht bzw. der Gerichtskommissär (der die Verlassenschaft abwickelt), überhaupt weiß, dass Sie ein Testament hinterlassen haben, bieten wir Ihnen einerseits die Möglichkeit Ihr Testament in unserem feuerfesten Tresor aufzubewahren und/oder das Testament im Testamentsregister zu registrieren. Dadurch wird nach Ihrem Tod sofort ersichtlich, dass Sie ein Testament geschrieben haben UND wo sich dieses befinden sollte.

Testamente können jederzeit abgeändert werden. Doch auch dabei ist einiges zu beachten, damit nicht durch unvollständige Widerrufe oder zweideutige Abänderungen nach Ihrem Tod Streitigkeiten bei Ihren Erben über die Gültigkeit und/oder den Inhalt des Testaments verursachen. Auch dabei unterstützen wir Sie, wenn Sie wollen.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,95 von 5 Sternen 76 Bewertungen auf ProvenExpert.com