Strittige Scheidung

In manchen Fällen kann eine einvernehmliche Scheidung nicht erzielt werden oder ist dies auf Grund der Umstände im Einzelfall auch nicht erwünscht. Strittige Scheidung bedeutet, dass eine Scheidungsklage bei Gericht eingebracht wird und eine oder mehrere Verhandlungen vor Gericht darüber folgen. Eine Umwandlung in eine einvernehmliche Scheidung ist jederzeit möglich.

Einer Scheidungsklage liegt eine sogenannte Eheverfehlung zugrunde, dh Ehebruch, Gewalt, Lieblosigkeit oder ähnliches. Die Geltendmachung eines derartigen Verschuldensgrundes ist allerdings nur binnen 6 Monaten ab Kenntnis dieses Grundes möglich. Eine rasche Reaktion ist daher erforderlich, zumindest um sich vorab einmal zu informieren, wie die eigenen Rechte aussehen. Diese sind im Regelfall für den schuldlosen Teil besser, insbesondere Unterhaltsansprüche betreffend. Ein zu langes Zuwarten kann daher finanzielle Nachteile bedeuten!

Wer nicht innerhalb von den genannten 6 Monaten reagiert, „verzeiht“ dem Partner sein Verhalten und kann sich nicht mehr auf das Verschulden des Partners stützen.

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