Obsorge und Kindeswohl

Nach einer Scheidung ist vom Gesetzgeber die gemeinsame Obsorge über die Kinder gewünscht. Abweichende Regelungen sind möglich. Festzulegen ist auch, wo die Kinder ihren hauptsächlichen Aufenthalt haben. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund, rein inhaltlich ist die Pflege und Erziehung des Kindes bzw. der Kinder Kernthema. Verbunden mit der Obsorge ist die gesetzliche Vertretung der Kinder und deren Vermögensverwaltung.

Für sämtliche Fragen in dem Zusammenhang und für die Beratung bei abweichenden Vorstellungen vom „Idealfall des Gesetzgebers gemeinsame Obsorge“ sind wir gerne für Sie da.

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