Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers

Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Pflichten des Franchisegebers lassen sich in drei Bereiche gliedern: vorvertragliche Pflichten, vertragliche Pflichten und nachvertragliche Pflichten.

Aber auch der Franchisenehmer hat Pflichten, die zum einen unmittelbar dem Franchisevertrag entnommen werden können. Auch darüber hinaus bestehen, unabhängig von den vertraglichen Regelungen im Einzelfall, vertragsimmanente Pflichten eines Franchisenehmers.

In jedem Fall gilt: Nur wenn beide Seiten ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen und entsprechend berücksichtigen, kann die Franchise-Partnerschaft langfristig erfolgreich sein. Nur eine eingehende Beratung kann späteren Überraschungen vorbeugen. Gerne stehen wir dazu zu Ihrer Verfügung – kontaktieren Sie uns!

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