Führung von Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen
Nicht nur im beruflichen Bereich, sondern auch im privaten Bereich stellen sich rund ums Pferd eine Vielzahl von Haftungsfragen. Jeder Berufsgruppe ist somit, unabhängig von der Beteiligung eines Pferdes, die Auseinandersetzung mit Haftungsfragen zu empfehlen.
Insbesondere aufgrund der Beteiligung eines Tieres können Haftungsfolgen niemals, wie eigentlich auch sonst in keinem Berufsfeld, zur Gänze ausgeschlossen werden. Passiert ein Unfall, ist oftmals in einem langjährigen Gerichtsverfahren zu klären, ob sich nun die mit dem Lebewesen Pferd immanente Tiergefahr verwirklicht hat oder nicht doch ein vermeidbarer „Fehler“ der beteiligten Person vorlag, die den Unfall hätte verhindern oder zumindest abmildern können.
Selbstverständlich kommt es auch oft zu Verfahren, in denen es um das Pferd selbst geht – meist, wenn der Käufer – aus unterschiedlichen Gründen – unzufrieden mit dem gekauften Pferd ist.
In beiden Fällen greift die Pferderechts-Expertin Nina Ollinger auf langjährige Prozesserfahrung zurück, die – da es sich bei jedem Pferdeverfahren um eine sehr spezielle Rechtsthematik handelt – gerade in dieser Materie die höchst mögliche Erfolgschance bietet.