Rechtsnews | 01.04.2017

Online-Privatverkauf von Pferden ist verboten, wurde nun präzisiert

Kürzlich hat der Nationalrat eine Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Unter anderem wurde auch die Bestimmung zum Verkaufsverbot von Tieren novelliert.

Die Bestimmung war bisher auf Grund des verwendeten Wortes „feilbieten“ unklar, der Verkauf im Internet wurde als „im Graubereich befindlich“ bezeichnet. Nunmehr ist klargestellt: Verboten ist (auch) der Privatverkauf von Tieren über Internetplattformen. Konkret: „das öffentliche Feilbieten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren“ (§ 8a Tierschutzgesetz) war schon bisher einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Unklar war allerdings, ob davon der Verkauf von Tieren im Internet umfasst war, dies wurde mit der Novelle nun klargestellt: „Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet“. Vorbehalten ist der öffentliche Verkauf, wie bisher, gewerblichen Betrieben und gemeldeten Züchtern, auch Vereine können die Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes erfüllen. Allerdings haben Private ab sofort das Nachsehen, diese dürfen nun definitiv keinen Verkauf im Internet mehr vornehmen.

Doch neu eingeführt wurden auch Ausnahmen, wobei eine Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft betrifft. Die zweite Ausnahme wird wohl noch einiges an Diskussion und Problemen aufwerfen: die Suche von Interessenten für „einzelne, individuell bestimmte Tiere, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen“. Laut Regierungsvorlage sollen davon Fälle umfasst sein, wo älteren oder kranken Personen eine Tierhaltung nicht mehr zugemutet werden kann, des Weiteren soll diese Ausnahme der Entlastung von Tierheimen dienen. Die Vermittlung von diesen einzelnen Tieren wird an ein Mindestalter der Tiere geknüpft, „um den – vor allem im Internet stattfindenden – illegalen Tierhandel effektiv unterbinden zu können“; dieses Mindestalter wird durch die bereits ausgebildeten Eckzähne festzustellen sein.

Das Internet wird definitiv sehr oft zum Nachteil von Mensch und Tier verwendet; es ist jedoch nicht nur Fluch sondern wie immer auch Segen. Der Privatverkauf wird nun erschwert, da offensichtlich ein anderes Eindämmen illegalen Tierhandels durch den Gesetzgeber nicht gesehen wurde. Die Entwicklung wird sich wohl vermehrt (wieder) Richtung Händler verschieben, die von dieser Klarstellung wohl entsprechend profitieren werden.

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