Einheitliche europäische Regelung des Franchiserechts?

Schon 2013 beschäftigte sich das Europäische Parlament mit dem Franchising und stellte damals fest, dass “Franchising als Geschäftsmodell, welches neue sowie kleine Unternehmensformen unterstützt, zu begrüßen” seien. Andererseits mutmaßte das Europäische Parlament schon damals, dass in bestimmten Fällen unfaire, den Franchisenehmer benachteiligende Bestimmungen vorherrschen und rief nach transparenten und fairen Vertragsbedingungen.

Am 12. September 2017 wurde nunmehr eine Resolution im Europäischen Parlament verabschiedet (2016/2244(INI)), in dem europaweit einheitliche Richtlinien hinsichtlich Franchiseverträgen gefordert werden, hier vor allem in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung und Qualität der Dienstleistungen. Des Weiteren wird die Europäische Kommission aufgefordert, das Franchising im Handel zu überprüfen hinsichtlich der Existenz von unfairen Vertragsbestimmungen und anderen ungerechten Handelspraktiken.

Besonders hebt das Europäische Parlament die Prinzipien der ausgeglichenen Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer hervor und sieht diese offenbar oftmals gefährdet, genauso wie sie Wettbewerbsklauseln hinterfrägt. Zu guter Letzt nimmt sich das Europäische Parlament auch des Themas Wettbewerbsrecht an, hierbei vor allem die auch für das Franchising geltende Gruppenfreistellungsverordnung.

Festzustellen ist, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution ausschließlich Franchisenehmer schützende Positionen einnimmt. Sie argumentiert dies mit der – durchaus fragwürdigen – Begründung, dass Franchising in der EU lediglich ein Drittel zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie in den USA (1,89% des EU-BIP vs. 5,95% des US-BIP). Auch bleibt unklar, weshalb das EP die Unterentwicklung des Franchising in Europa durch ein einheitliches Franchiserecht bekämpfen möchte und hier die USA als Paradebeispiel heranzieht, ohne zu berücksichtigen, dass neben einer nationalen Gewerbeordnung (“Trade Regulation Rule”) in vielen US-Bundesstaaten eine eigene Franchise-Gesetzgebung existiert.

Unbestritten ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und seinen Franchisenehmern partnerschaftlich laufen soll und muss, um auch langfristig erfolgreich zu sein. Dies haben nicht nur die meisten Franchisesysteme wohl erkannt, sondern wird auch von den – vom EP als reine Franchisegeber-Organisationen zum einzigen Zwecke der Vertretung derer Interessen gebrandmarkten – nationalen Franchiseverbänden in Österreich und Deutschland seit langem propagiert. Neben Initiativen zur Durchsetzung von Qualität in Franchise-Systemen wie dem Franchise-Check des ÖFV wird gerade im deutschsprachigen Raum dem Thema “Fairplay Franchising” ein breiter – und wohlverdienter – Platz eingeräumt. Auch im heuer erschienenen Buch “der Franchisevertrag” von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ist das Thema “Fairplay im Franchising” mit einem Beitrag der führenden Franchise-Beraterin Waltraud Martius prominent vertreten.

Warum nun das Franchising als neuer Bereich des gut etablierten Regelungsdranges der Europäischen Union entdeckt wurde, bleibt ebenso unbeantwortet wie die grundsätzliche Frage, inwiefern die EU gegenüber anderen Wirtschaftsmächten durch neue Regulierungen wettbewerbsfähiger gemacht werden soll, anstatt die europäischen Unternehmen gerade durch Abbau von Regularien auf allen Ebenen zu unterstützen.

Sonderpostamt im Rahmen der Stadterhebungsfeierlichkeiten „50 Jahre Purkersdorf“ in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger

Die Stadterhebungsfeierlichkeiten von 16. bis 18. Juni boten ein reichhaltiges Programm an Aktivitäten. Höhepunkt war zweifelsohne der Festakt am Hauptplatz, dem auch zahlreiche Prominente beiwohnten. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten wurden die Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger in der „alten Post“ zu einem Sonderpostamt umfunktioniert. So konnten die Besucher nicht nur die Briefmarkenausstellung des Briefmarkensammlervereins Wienerwald bewundern, sondern auch die Sondermarke „50 Jahre Stadterhebung Purkersdorf“, mit einem Sonderstempel versehen, erstehen. Auch die Festgäste, allen voran Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, ließen es sich nicht nehmen, gemeinsam mit Purkersdorfs Bürgermeister Karl Schlögl und Vizebürgermeister und Kulturstadtrat Christian Matzka das Sonderpostamt in der alten Post zu besuchen.

So bedankte sich auch Christian Matzka bei seiner Festrede bei Nina Ollinger für das Zurverfügungstellen ihrer Kanzleiräumlichkeiten. Für die Rechtsanwältin eine Selbstverständlichkeit: „Ich bin sehr dankbar, dass meine Wohlfühlkanzlei ihre Heimat im `schönsten Haus am Platz´, wie die alte Post gerne genannt wird, hat. Aufgrund der historischen Bedeutung des Gebäudes ist es für mich selbstverständlich, diese Tradition fortzusetzen und deswegen habe ich nicht gezögert zuzusagen als ich von Christian Matzka und dem Obmann des Briefmarkensammlervereins Franz Schellner gefragt wurde“.

Und die Festgäste, unter diesen auch die Purkersdorfer NR-Abgeordnete und Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker und Eigrabens Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Michael Michalitsch, konnten sich von der liebevollen philatelistischen Aufarbeitung der Geschichte Purkersdorfs persönlich überzeugen und waren sichtlich beeindruckt.

Die Verbundenheit zu der alten Poststation hat die Rechtsanwältin, die neben ihrem Standort in Purkersdorf auch einen in Klosterneuburg betreibt, auch mit der Broschüre „das schönste Haus am Platz“ zum Ausdruck gebracht. Darin hat die Historikern Renate Grimmlinger die bewegte Geschichte des historischen Gebäudes, das schon 1797 eine Poststation beheimatete, dargestellt. Für die passionierte Reiterin Nina Ollinger, die sich unter anderem auch auf Pferderecht spezialisiert hat, eine amüsante Entwicklung der Geschichte, die mit dieser Veranstaltung und Sonderexemplaren der Broschüre, mit Sondermarke und –stempel versehen, ihren vorläufigen Höhepunkt fand.

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger präsentiert ihr neues Buch zum Thema „Franchisevertrag“

Das Buch, das im nwv-Verlag herausgegeben wird, kann im Design der Rechtsanwaltskanzlei von Nina Ollinger hier bezogen werden – einfach das untenstehende Formular ausfüllen (€ 24,90, zzgl. Porto)!

Wenig überraschend spielt der Franchisevertrag bei jeder Rechtsberatung im Franchisebereich – seitens des Franchisegebers gleichermaßen wie seitens des Franchisenehmers – die entscheidende Rolle, ist dieser doch Dreh- und Angelpunkt der gesamten Beziehung zwischen den beiden Vertragsparteien. So ist Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger regelmäßig mit Fragestellungen konfrontiert, die sich in erster Linie auf den Franchisevertrag beziehen.

„Die praxisnahe Beleuchtung der rechtlichen Aspekte des Franchisevertrages war die Zielsetzung des Buches“, so Nina Ollinger. So widmet sich das vorliegende Buch den gängigen Franchisevertrags-Klauseln und ist – verständlich formuliert und trotzdem umfassend aufbereitet – ein Ratgeber für den Laien gleichermaßen wie für den Fachmann. Mit Beispielen aus der Judikatur und einem klaren Aufbau – mit Zusammenfassungen sowie Tipps am Ende jedes Kapitels – empfiehlt sich dieses Buch für alle, die sich mit dem Thema Franchising näher auseinander setzen.

Die große Resonanz schon im Vorfeld zeigt die Bedeutsamkeit des Themas „Franchisevertrag“, das in diesem Buch umfassend aufbereitet wird. So freut sich der Präsident des Österreichischen Franchiseverbandes Andreas Haider, Geschäftsführer von Unimarkt, darüber, dass „das Buch eine Unterstützung dabei sein wird, bei beiden Seiten Verständnis für die Regelungen im Vertrag, aber auch für die rechtliche Basis der Zusammenarbeit hervorzurufen“.

Auch Matthias Lehner, Vizepräsident des deutschen Franchiseverbandes und Gründer vom Franchisesystem Bodystreet, freut sich sehr, dass dieses Buch entstanden ist, und die Generalsekretärin des österreichischen Franchiseverbandes Barbara Rolinek ist zuversichtlich, „dass sowohl Franchise-Geber wie auch Franchise-Nehmer in diesem Werk eine fundierte und breite Unterstützung in der erfolgreichen Gestaltung der Basis ihres zukünftigen gemeinsamen Handelns vorfinden werden“.

Pressestimmen:
Bezirksblatt

Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger Referentin beim Franchise Future Camp

Das „Franchise Future Camp“ ist ein neues Informationsangebot für Menschen, die überlegen, sich selbständig zu machen – und das womöglich im Franchising.

Das Franchise Future Camp findet vom 22. – 24.6. satt und ist eine Mischung aus Vorträgen, Anwendungsbeispielen, Coaching und Terminen. Der erste Tag ist den Basics der Selbständigkeit und Franchising gewidmet, der zweite Tag ist für das Coaching-Tool der „Heldenreise“ reserviert. Hier werden die Teilnehmer/innen bei ihrer inneren Reflexion zur beruflichen Veränderung begleitet. Am dritten und letzten Tag finden Expertengespräche mit Franchisenehmern (zB von LernQuadrat) und Franchisegebern wie zB. McDonald´s oder das Futterhaus in kleiner Runde statt. Referenten/innen für die Basics kommen u.a. vom Österreichischen Franchise Verband, der Wirtschaftskammer Wien (Steuerrecht, Sozialversicherung) und Mailboxes Etc. (MBE). Die Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Dr. Nina Ollinger spricht an diesem Tag über Franchise-Verträge, Mag. Wolfgang Fuchs/SISCON deckt das Thema Businessplan ab.

Veranstaltet wird das Franchise Future Camp von Cox Orange. Carina Felzmann, die Geschäftsführerin von Cox Orange dazu: „Das Future Camp ist für jene Menschen gedacht, die zum einen entdecken wollen, ob die Selbstständigkeit wirklich genug Ziehkraft für sie hat und Franchising ihr Thema ist. Bei dem einen geht es um die innere Bereitschaft, auf eigenen Füßen stehen zu wollen beim anderen ob das Vertriebssystem des Franchisings zu dem Menschen passt. Denn das ist die Voraussetzung für den persönlichen Erfolg auf diesem Weg.“

Mehr Informationen finden Sie in diesem Folder und auf der Homepage von Cox Orange bzw. in diesem Pressebericht.

Online-Privatverkauf von Pferden ist verboten, wurde nun präzisiert

Kürzlich hat der Nationalrat eine Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Unter anderem wurde auch die Bestimmung zum Verkaufsverbot von Tieren novelliert.

Die Bestimmung war bisher auf Grund des verwendeten Wortes „feilbieten“ unklar, der Verkauf im Internet wurde als „im Graubereich befindlich“ bezeichnet. Nunmehr ist klargestellt: Verboten ist (auch) der Privatverkauf von Tieren über Internetplattformen. Konkret: „das öffentliche Feilbieten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren“ (§ 8a Tierschutzgesetz) war schon bisher einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Unklar war allerdings, ob davon der Verkauf von Tieren im Internet umfasst war, dies wurde mit der Novelle nun klargestellt: „Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet“. Vorbehalten ist der öffentliche Verkauf, wie bisher, gewerblichen Betrieben und gemeldeten Züchtern, auch Vereine können die Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes erfüllen. Allerdings haben Private ab sofort das Nachsehen, diese dürfen nun definitiv keinen Verkauf im Internet mehr vornehmen.

Doch neu eingeführt wurden auch Ausnahmen, wobei eine Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft betrifft. Die zweite Ausnahme wird wohl noch einiges an Diskussion und Problemen aufwerfen: die Suche von Interessenten für „einzelne, individuell bestimmte Tiere, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen“. Laut Regierungsvorlage sollen davon Fälle umfasst sein, wo älteren oder kranken Personen eine Tierhaltung nicht mehr zugemutet werden kann, des Weiteren soll diese Ausnahme der Entlastung von Tierheimen dienen. Die Vermittlung von diesen einzelnen Tieren wird an ein Mindestalter der Tiere geknüpft, „um den – vor allem im Internet stattfindenden – illegalen Tierhandel effektiv unterbinden zu können“; dieses Mindestalter wird durch die bereits ausgebildeten Eckzähne festzustellen sein.

Das Internet wird definitiv sehr oft zum Nachteil von Mensch und Tier verwendet; es ist jedoch nicht nur Fluch sondern wie immer auch Segen. Der Privatverkauf wird nun erschwert, da offensichtlich ein anderes Eindämmen illegalen Tierhandels durch den Gesetzgeber nicht gesehen wurde. Die Entwicklung wird sich wohl vermehrt (wieder) Richtung Händler verschieben, die von dieser Klarstellung wohl entsprechend profitieren werden.

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